Frage:

  • Ist das Rasieren der Haare eines Mädchens am siebten Tag, nach ihrer Geburt, eine Sunnah?
  • Wenn nicht, ist es zulässig, dies zu tun?

Antwort:

Es wurden zwei Ahadith über das Rasieren der Haare am siebten Tag berichtet. Der erste ist:

{لما ولدت فاطمة رضي الله عنها الحسن قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: احلقي رأسه.}

„Als Faatima (radiya-llahu anha) Al-Hasan zur Welt brachte, sagte der Gesandte Allahs : „Rasiere ihm seinen Kopf.“ [1]

Der zweite Hadith ist von Samurah (radiAllahu anh), dass der Gesandte Allahs sagte:

{كل غلام مرتهن بعقيقته, تذبح عنه يوم سابعه, ويسمى فيه, ويحلق رأسه.}

„Jeder (neugeborene) Junge ist verpfändet durch seine Aqiqah, die für ihn am siebten Tag (nach seiner Geburt) geschlachtet werden soll, ihm soll ein Name gegeben und sein Kopf rasiert werden.“ [2]

Der erste Hadith ist über die Geburt von Al-Hasan (radiAllahu anhu) und in dem zweiten Hadith wird das Wort "Junge" benutzt, und somit gilt das Urteil nur für einen Jungen und nicht für ein Mädchen. Daher ist es nicht zulässig, den Kopf des weiblichen neugeborenen Babys zu rasieren.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge das Heil Allahs und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Scheich `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, Scheich Bakr Abu Zayd, Scheich `Abdul-`Aziz Al Al-Schaykh, Scheich Salih Al-Fawzan, Scheich `Abdullah ibn Ghudayyan)

Quelle: Fataawa al-Lajnah ad-Daimah, Fatwa Nr. 17998, 2. Frage; Band 10, Seite 468

[1] Ahmad Musnad, Band  6, S. 391
[2] Al-Tirmidhy, Sunan, Buch: Opfergabe, Nr. 1522; Al-Nasa'y, Sunan, Buch: `Aqiqah, Nr. 4220; Abu Dawud, Sunan, Buch: Opfergabe, Nr. 2837 und 2838; Ibn Majah, Sunan, Buch: Tierschächtung, Nr. 3165; Ahmad, Musnad, Band 5, S. 17; Al-Darimy, Sunan, Buch: Opfergabe, Nr. 1969.