Frage:

Sind die Basmala (Bismillah) und die Lobpreisung (al-Hamdu-lillah) verpflichtend (wajib) oder empfohlen (mustahabb) zu sprechen?

Antwort:

Alles davon ist empfohlen (mustahabb), alles ist Sunnah.

Doch die Tasmiya (das Sprechen von „Bismillah“) ist besonders betont. Der Prophet sagte zu dem Jungen:

{ سَمِّ الله، وكُلْ بيمينك }

„Nenne den Namen Allahs, und iss mit deiner rechten Hand.“

Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah


Umar ibn Abi Salama (radiyAllahu anhu) berichtete vom Gesandte Allahs ():

{ سم الله وكل بيمينك، وكل مما يليك }

Nenne den Namen Allahs (sprich das Bismillah), iss mit deiner Rechten und iss von dem, was dir am nächsten liegt.

 Quelle: Überliefert bei al-Buchari und Muslim, Riyad as-Salihin Nr. 727 - Muttafaqun 'alayhi.

Scheich al-Albani (rahimahullah) sagte:

Und ich sage: Es gibt nichts Vorzüglicheres als seine Sunnah (), und die beste Rechtleitung ist die Rechtleitung Muhammads (). Wenn also bezüglich der Namensnennung Allahs (at-Tasmiya) beim Essen nichts anderes als „Bismillah“ feststeht, dann ist es nicht erlaubt, einen Zusatz dazu vorzunehmen, geschweige denn (zu behaupten), dass der Zusatz vorzüglicher als dieses sei. Denn diese Aussage stünde im Widerspruch zu dem, worauf wir mit dem Hadith „Und die beste Rechtleitung ist die Rechtleitung Muhammads ()“ hingewiesen haben.‘“

Quelle: As-Silsila as-Sahiha, Band 1, Seite 343.


Wenn man die Bismillah vor dem Essen vergisst

Von 'Aischa (radiyAllahu anha), die sagte:

Der Gesandte Allahs () aß [einst] Speise mit sechs Personen von seinen Gefährten (Sahaba), da kam ein Wüstenaraber (A'rabi) und aß sie mit [nur] zwei Bissen auf.

Da sagte der Gesandte Allahs (): ‚Wahrlich, wenn er „Bismillah“ (Im Namen Allahs) gesagt hätte, so hätte es für euch [alle] ausgereicht. Wenn also einer von euch Speise isst, so soll er „Bismillah“ sagen. Und falls er vergisst, „Bismillah“ zu Beginn zu sagen, so soll er sagen:

{ بِسْمِ اللَّهِ فِي أَوَّلِهِ وَآخِرِهِ }

„Bismillahi fi awwalihi wa akhirih“

(Im Namen Allahs zu Beginn und am Ende).

Quelle: Überliefert von at-Tirmidhi und Ibn Majah Nr. 3264; von al-Albani in ‚Sahih al-Jami’ als Sahih eingestuft.

Übersetzung: Abu Davut Konyevi.