Frage:

Ein junger Mann, der 13 Jahre alt ist, pflegte es wertvolle sowie wertlose Dinge zu stehlen. Die wertlosen Dinge spendete er im Wert von 1000 Riyal. Und er sagte: „O Allah, mache den Lohn für diejenigen, denen ich dadurch Unrecht getan habe“, obwohl er einige von ihnen kennt, jedoch schämt er sich, es ihnen zurückzugeben. Was ist euer Ratschlag?

Antwort:

Wenn er die Vermögenswerte kennt, die er gestohlen hat, und er imstande ist, sie zurückzugeben, dann ist es für ihn wajib (verpflichtend), sie ihren Eigentümern auf eine mögliche Weise zurückzugeben, durch die das Geld sie erreicht, selbst wenn er seinen Namen nicht nennt, selbst wenn über einige Freunde oder über andere Stellen, die es ihnen geben, und man sagt: „Dies ist Geld, das euch eine Person schickt; sie sagt, dass sie euch dies schuldet, möchte aber anonym bleiben.“

Und es ist nicht erforderlich, dass sie ihren Namen nennt. So hat sie es euch geschickt und sagt: „Euch steht soundso und soundso zu.“ So übergibt er ihnen ihr Geld, damit er von seiner Schuld frei wird, wenn er sie kennt.

Und es genügt nicht, es in ihrem Namen zu spenden, solange sie bekannt sind. Sie haben ihn nicht bevollmächtigt, in ihrem Namen zu spenden. Er gibt ihnen ihr Geld auf eine mögliche Weise zurück, selbst wenn er dabei anonym bleibt oder Dritte einschaltet.

Was jedoch die geringwertige Dinge betrifft, die er ihnen genommen hat, so soll er sich ebenso bemühen, sie ihnen zukommen zu lassen, genau wie bei den wertvollen Gütern, sofern dies möglich ist.

Falls es ihm jedoch gänzlich unmöglich ist oder eine Gefahr für ihn bestünde, wenn er sie zurückgibt, und er keinen Weg findet, sie abzuliefern, dann gibt er den Gegenwert als Sadaqa (Almosen) weg.

Solange es jedoch möglich ist, die Güter zuzustellen, ob groß oder klein, müssen alle Vermögenswerte den Eigentümern zurückgegeben werden, damit er von der Verantwortung dafür frei wird, auf welche Weise auch immer. Und er nimmt davon nichts und er schweigt nicht und er spendet sie nicht, außer wenn er die Eigentümer nicht mehr kennt, sie vergessen hat oder sie nicht kennt; dann spendet er sie in ihrem Namen.

Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah

Quelle: فتاوى الجامع الكبير, Übersetzer: Khawer Malik.