Frage an Islam Fatwa:
Wie kann ein Mann seine geschiedene Ehefrau nach einer ersten oder zweiten Talaq wieder zurücknehmen? Wie erfolgt die Rücknahme der Ehefrau korrekt? Und was gilt, wenn die Iddah bereits beendet ist oder wenn es sich um die dritte (endgültige) Scheidung handelt?
Antwort:
1 - Wenn ein Mann seine Ehefrau scheidet und diese Scheidung die erste oder zweite ist und sie die Wartezeit (Idda) noch nicht beendet hat (indem sie ihr Kind zur Welt bringt, falls sie schwanger ist, oder indem drei Menstruationszyklen über sie vergangen sind, falls sie nicht schwanger ist), dann kann er seine Ehefrau zurücknehmen, indem er zu ihr einen Aussprucht sagt wie: „Ich nehme dich zurück“ oder „Ich behalte dich“. Dann ist die Rücknahme gültig. Ebenso kann die Rücknahme durch eine Handlung erfolgen, mit der er die Rücknahme beabsichtigt, wie zum Beispiel, wenn er mit ihr den Beischlaf vollzieht mit der Absicht der Rücknahme; dann kommt die Rücknahme ebenfalls zustande.
Zur Sunna gehört es dabei, die Rücknahme bezeugen zu lassen, indem man zwei Zeugen hinzuzieht, aufgrund der Aussage Allahs, dem Erhabenen:
{ فَإِذَا بَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمْسِكُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ أَوْ فَارِقُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ وَأَشْهِدُوا ذَوَيْ عَدْلٍ مِنْكُمْ }
„Und wenn sie ihre festgesetzte Frist beinahe erreicht haben, dann haltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise. Und nehmt zwei gerechte Personen von euch als Zeugen.“ (Sura At-Talaq, Vers 2)
Auf diese Weise kommt die Rücknahme zustande.
2 - Wenn jedoch die Ehefrau nach der ersten oder zweiten Scheidung aus der Wartezeit herausgetreten ist, dann ist zwingend ein neuer Nikah (Ehevertrag) erforderlich. In diesem Fall ist er wie jeder andere Mann: Er wirbt um sie bei ihrem Waliy (Vormund) und bei ihr selbst.
Sobald sie zustimmt und ihr Vormund zustimmt und sie sich auf eine Mahr (Mitgift) einigen, die sie zufriedenstellt, wird der Nikah vollzogen. Dies geschieht in Anwesenheit von zwei gerechten Zeugen.
3 - Wenn er sie jedoch mit der letzten Scheidung, das heißt der dritten, geschieden hat, dann wird sie ihm verboten, bis sie einen anderen Mann heiratet (d.h. eine rechtmäßige Ehe) und er mit ihr den Beischlaf vollzieht, das heißt, sie tatsächlich ehelich berührt, und er sich danach von ihr trennt, entweder durch Scheidung oder durch Tod, aufgrund der Aussage Allahs, dem Erhabenen:
{ فَإِنْ طَلَّقَهَا فَلَا تَحِلُّ لَهُ مِنْ بَعْدُ حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ }
„Wenn er sie dann (zum dritten Mal) geschieden hat, ist sie ihm danach nicht mehr erlaubt, bis sie einen anderen Ehemann heiratet.“ (Sura Al-Baqara, Vers 230)
Es ist nicht erlaubt, sich mit einer Person darauf zu einigen, dass sie sie heiratet und sich anschließend von ihr trennt. Dies ist verwerflich und gehört zu den schweren Sünden. Eine solche Ehe macht sie für ihren früheren Ehemann nicht erlaubt. Vielmehr hat der Gesandte Allahs ﷺ denjenigen verflucht, der sie zu diesem Zweck (die arrangierte Scheinehe) heiratet, und denjenigen, für den dies geschieht.
Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah
Quelle: Fataawa al-Talaaq von Scheich Abdulaziz bin Baz, Band 1, Seiten 195-201. Übersetzer: Abu Davut Konyevi.