Frage an Islam Fatwa:

Was ist das Urteil über das Anhalten um die Hand einer Frau (d.h. Heiratsabsicht ausdrücken oder Heiratsantrag stellen), wenn ein anderer Mann bereits um ihre Hand angehalten hat?

Antwort:

Von Ibn Umar (radiyallahu anhuma) wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alaihi wa sallam) sagte:

{ لَا يَخْطُبْ بَعْضُكُمْ عَلَى خِطْبَةِ أَخِيهِ، حَتَّى يَتْرُكَ الْخَاطِبُ قَبْلَهُ، أَوْ يَأْذَنَ لَهُ الْخَاطِبُ }

„Keiner von euch soll um die Hand einer Frau anhalten, wenn sein Bruder bereits um sie angehalten hat, bis derjenige, der zuvor den Antrag gemacht hat, von seinem Wunsch absieht, sie zu heiraten, oder ihm die Erlaubnis erteilt.“

Überliefert bei al-Bukhari und Muslim. Dies ist die Wortfassung von al-Bukhari.[1]

Dieser Hadith zeigt den Respekt vor den Rechten der Muslime und verbietet es, diese Rechte zu verletzen.

Wenn ein Mann um die Hand einer Frau anhält, darf danach niemand anderes um sie anhalten, bis der erste Bewerber seine Angelegenheit beendet hat, sei es weil er aufgibt oder weil er dem anderen die Erlaubnis erteilt. Der Grund ist, dass dem zuerst Antragstellenden dadurch ein Recht zusteht; niemand darf dieses Recht verletzen oder danach um sie anhalten, weil dies das Recht eines Muslims verletzt und Feindschaft und Hass unter den Muslimen hervorruft.

Es ist daher verboten, um die Hand einer Frau anzuhalten, für die bereits jemand zuvor angesucht hat, es sei denn, der erste Bewerber hat aufgegeben oder hat dem zweiten erlaubt, nach ihm anzuhalten. Wenn jedoch ein zweiter Bewerber trotzdem kommt und sie dann heiratet, bleibt der Ehevertrag nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten gültig, obwohl der Bewerber sich dabei versündigt. Einige Gelehrte wie die Dhahiriyyah [2] halten einen solchen Vertrag für ungültig.[3]

Und dies ist ähnlich wie beim Verbot, den Bruder zu überbieten, nachdem ein Kauf abgeschlossen wurde, oder zu versuchen, etwas zu kaufen, was der Bruder bereits gekauft hat. Dies sind Rechte, die niemand verletzen darf. Deshalb sagte der Prophet (sallallahu alaihi wa sallam): „…wenn sein Bruder bereits angesucht hat.“ Die Bruderschaft erfordert, dass man nicht gegen seinen Bruder übertritt und jeden Muslim respektiert und ehrt.

 Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, hafidhahullah

Quelle: تسهيل الإلمام بفقه الأحاديث من بلوغ المرام, Band 4: النكاح, Seite 318, Hadith Nr. 978.
Übersetzung: Abu Davut Konyevi.


[1] Siehe al-Bukhari Nr. 5142 und Muslim Nr. 1412
[2] Die Dhahiriyyah werden Dawud ibn Ali al-Asbahani adh-Dhahiri (rahimahullah) zugeschrieben. Sie nehmen die Rechtsurteile aus Quran und Sunnah stärker im wörtlichen Sinn als andere Rechtsschulen. Zu den bekannten Gelehrten dieser Richtung zählen unter anderem Abu Hayyan al-Andalusi und Ibn Hazm al-Andalusi (Autor von al-Muhalla und Ihkam al-Ahkam).
[3] Siehe: Badai as-Sanai von al-Kasani 3/479; Bidayat al-Mujtahid 1/754; al-Umm 5/62; al-Insaf von al-Mardawiyy 8/35