Frage an Islam Fatwa:
Als jemand, der keine Unzucht begangen hat, ist es mir im Islam erlaubt, eine Person zu heiraten, der Unzucht begangen hat und bereut?
Allah sagt:
﴿ الزَّانِي لَا يَنكِحُ إِلَّا زَانِيَةً أَوْ مُشْرِكَةً وَالزَّانِيَةُ لَا يَنكِحُهَا إِلَّا زَانٍ أَوْ مُشْرِكٌ ۚ وَحُرِّمَ ذَٰلِكَ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ ﴾
Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere als eine Frau, die Unzucht begeht oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten. (Surah an-Nur 24:3)
Scheich Muhammad bin Ibrahim, rahimahullah, sagte:
Es ist nicht erlaubt, eine Unzüchtige (eine Frau, die Unzucht begangen hat) zu heiraten, bis sie aufrichtig taubah gemacht hat (d.h. bei Allah bereut). (…)
Und wenn ein Mann sie heiraten möchte, dann muss er sicherstellen, dass sie rein ist (durch einen Menstruationszyklus), bevor er den Ehevertrag mit ihr abschließt.
Und wenn sich herausstellt, dass sie schwanger ist, dann ist es ihm nicht erlaubt, den Ehevertrag mit ihr abzuschließen, es sei denn, sie hat die Schwangerschaft ausgetragen und das Kind geboren.
Quelle: الفتاوى الجامعة للمرأة المسلمة, Band 2, Seite 58.
Frage:
Wenn ein Mann mit einer Frau Unzucht (Zina) begangen hat, sie anschließend geheiratet hat und danach vier Monate vergangen sind, bevor er zu Allah aufrichtig bereut hat - ist der Ehevertrag gültig?
Antwort:
Es ist nicht erlaubt, dass ein Mann eine Frau heiratet, mit der er Zina gemacht hat; und der Ehevertrag (d.h. Nikah) wird erst dann gültig, wenn sie taubah gemacht haben und ihre ʿIdda-Zeit beendet ist.
Das Ständige Komitee für Rechtsfragen
Quelle: فتاوى اللجنة الدائمة للبحوث العلمية والإفتاء, Band 18, Seite 383-384, Fatwa Nr. 17776, Frage 3.
Anmerkung:
Zusammenfassung der Voraussetzung für die Ehe mit einem Zani / einer Zania, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Zānī bzw. die Zāniyah (der Unzuchttreibende / die Unzuchttreibende) hat aufrichtig bereut (siehe: Die Bedingungen der Reue).
2. Die Taubah muss vor der Heirat erfolgen; Wenn ein Ehevertrag bereits abgeschlossen wurde, bevor Reue stattfand, dann ist dieser Ehevertrag nach der Ansicht vieler Gelehrter nicht gültig und sollte erneuert werden, nachdem beide aufrichtig bereut haben. Dies gilt auch für die Ehe mit Frauen des Ahlul-Kitab - d.h. einer Christin oder Jüdin (siehe: Nichtmuslimische Frauen heiraten).