Antwort:
Ja, das ist eine eindeutige Bidah.
Die Fatiha wird nicht bei der Eheschließung rezitiert, jedoch glaubt die Allgemeinheit der Menschen, dass die Fatiha bei der Eheschließung gelesen wird. Das hat keinerlei Grundlage.
Was stattdessen bei der Eheschließung rezitiert wird, sind die drei Verse aus Surah Āl ‘Imrān. Und davor kommt die Khuṭbat al-Hādschah:
نَحْمَدُهُ وَنَسْتَعِينُهُ وَنَسْتَغْفِرُهُ وَنَتُوبُ إِلَيْهِ
„Wir lobpreisen Ihn, wir bitten Ihn um Hilfe, wir bitten Ihn um Vergebung, und wir wenden uns in Reue Ihm zu...“ bis zum Ende.
Dann wird der Vers aus Surah Āl ‘Imrān gelesen:
﴿يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ ٱتَّقُوا۟ ٱللَّهَ حَقَّ تُقَاتِهِۦ﴾
„O die ihr glaubt, fürchtet Allāh, wie Er gefürchtet zu werden verdient.“ (Surah Āl ʿImrān: 102)
Und die beiden Verse danach.
Dann wird der Anfang von Surah an-Nisā’ gelesen:
﴿يَـٰٓأَيُّهَا ٱلنَّاسُ ٱتَّقُوا۟ رَبَّكُمُ ٱلَّذِى خَلَقَكُم مِّن نَّفْسٍۢ وَٰحِدَةٍۢ وَخَلَقَ مِنْهَا زَوْجَهَا وَبَثَّ مِنْهُمَا رِجَالًا كَثِيرًۭا وَنِسَآءًۭ ۚ وَٱتَّقُوا۟ ٱللَّهَ ٱلَّذِى تَسَآءَلُونَ بِهِۦ وَٱلْأَرْحَامَ ۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلَيْكُمْ رَقِيبًۭا﴾
„O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat und daraus seine Gattin erschuf und aus beiden viele Männer und Frauen verbreitete. Und fürchtet Allāh, in Dessen Namen ihr einander bittet, und achtet die Verwandtschaftsbande. Gewiss, Allāh ist Wächter über euch.“ (Surah an-Nisā’: 1)
Der dritte Vers ist ein Vers aus Surah al-Ahzāb:
﴿يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ ٱتَّقُوا۟ ٱللَّهَ وَقُولُوا۟ قَوْلًۭا سَدِيدًۭا يُصْلِحْ لَكُمْ أَعْمَـٰلَكُمْ وَيَغْفِرْ لَكُمْ ذُنُوبَكُمْ﴾
„O die ihr glaubt, fürchtet Allāh und sprecht ein treffendes Wort. So wird Er eure Werke für euch verbessern und euch eure Sünden vergeben.“ (Surah al-Ahzāb: 70-71)
Das sind zwei Verse aus Surah al-Ahzāb.
Danach erfolgt das Angebot und die Annahme (Īdschāb und al-Qabūl). Das Angebot kommt vom Wali und die Annahme kommt vom Ehemann. Das ist der Ehevertrag. Dabei sind Zeugen erforderlich. Es müssen zwei Zeugen anwesend sein, die den Vertrag bezeugen. Und es wird die Zustimmung der Ehefrau eingeholt sowie ihre Erlaubnis dazu.
Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, hafidhahullah
Übersetzung: Khawer Malik