Frage:
Mein Bruder ist Epileptiker, was ihn jedoch nicht impotent macht. Er hat den Ehevertrag mit einer Frau abgeschlossen; muss er sie von seiner Krankheit in Kenntnis setzen, bevor er die Ehe mit ihr konsumiert, oder nicht?
Antwort:
Ja, jeder Ehepartner muss den anderen von etwaigen physischen Defekten, die er/sie vor der Ehe besitzt, in Kenntnis setzen, weil dies unter die Überschrift der Aufrichtigkeit fällt und weil es eher dazu beiträgt, dass Harmonie zwischen ihnen entsteht und Konflikte verhindert werden, und damit beide Partner die Ehe mit Offenlegung aller Dinge eingehen. Es ist nicht erlaubt, zu betrügen und zu verheimlichen.
Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah
Al-Muntaqa min Fataawa al-Fawzaan
Ibn al-Qayyim (rahimahullah) sagte: „Die Analogie ist, dass im Fall irgend eines Mangels, welcher den Ehepartner abstößt und dazu führt, dass das Fundament der Ehe, die Liebe und Barmherzigkeit, nicht erreicht werden kann, die Option gegeben werden muss, die Ehe zu annullieren.“ (Zaad al-Ma‘aad, 5/166)