Der Fragesteller stellte die Frage mit dem Wortlaut:
Was ist das Urteil über das Zeichnen/Gestallten von Bildern, die den Inhalt eines Quranverses zum Ausdruck bringen? Wie wenn jemand ein Kamel zeichnet und darunter die Aussage Allāhs des Erhabenen schreibt:
﴾أَفَلَا يَنْظُرُونَ إِلَى الْإِبِلِ كَيْفَ خُلِقَتْ﴿
Schauen sie denn nicht zu den Kamelen, wie sie erschaffen worden sind! (Sūrah al-Ghāschiyah 88:17)
Wir hoffen auf ein Rechtsurteil diesbezüglich.
Nach der Recherche des Ständigen Komitees für Rechtsfragen, lautet die Antwort darauf, dass das Erläutern der Verse des edlen Qurʾān durch das Zeichnen/Gestallten von Bildern, welche geschichtliche Ereignisse von Personen zum Ausdruck bringen sollen, wie etwa von;
- Propheten und Gesandten Allāhs - Friede auf ihnen -
- rechtschaffenen Dienern Allāhs
- oder Ungläubigen (Kuffār) und Satanen (Schaiyātīn)
- sowie von den darin (in den Versen) erwähnten Objekten, wie bspw. Bäume o.ä.
eine erneuerte und verbotene Art der Qurʾān-Erläuterung darstellt (Tafsīr Bidʿiy). Es ist weder erlaubt dies zu tun, noch ist das Drucken oder Verbreiten dieser erlaubt. Es ist Pflicht, von dieser Tat abzulassen und zu verhindern, dass es in Umlauf gerät, egal wie gut die Absicht dahinter auch sein mag, wie die Behauptung, damit den Jüngeren oder den Neukonvertierten das Verständnis der Verse näher zu bringen oder ähnliches.
Das Urteil kommt daher, weil diese Art und Weise das Buch Allāhs zu erklären, islamische Verbote beinhaltet. Dazu gehört:
- Dass diese Tat hinsichtlich der Qurʾān-Erläuterung eine Erneuerung ist, egal ob es sich bei den Zeichnungen um Lebewesen oder Bäume u.ä. handelt. Es widerspricht der Methodik der führenden Gelehrten, sowohl früher als auch heute. Es gehört nicht zu ihren bekannten Methoden, um den Qurʾān zu erläutern.
- Dass durch diese Tat der notwendige Respekt gegenüber dem Buch Allāhs - majestätisch und erhaben ist Er – geringgeachtet und die gewaltigen Bedeutungen des Qurʾān geringgeschätzt werden.
- Dass diese Tat ein Mittel darstellt, mit welchem die Erläuterung des Qurʾān durch Wege, welche Allāh der Erhabene nicht gesetzlich legitimierte, zum Spiel genommen wird.
- Dass diese Tat eine verbildlichte Darstellung von Propheten und Gesandten beinhaltet, wodurch sie dem Gespött, der Erniedrigung und der Geringschätzung ausgesetzt werden. Somit befindet sich derjenige, der dies tut, in großer Gefahr. Und die Erniedrigung und Geringschätzung eines Propheten ist Unglaube (Kufr), mit Textbelegen aus dem edlen Qurʾān.
- Dass die bildliche Darstellung von Propheten anhand eigener Vorstellungen, ein offensichtlicher Grund für die Herbeiführung des Schirk (Beigesellung) Allāh gegenüber und der Zerstörung des Tawḥīd (Monotheismus) ist. Wie die Geschichte jener, über die Allāh uns berichtete, welche sich Wadd, Suwāʿ, Yaghūth, Yaʿūq und Nasr zu Göttern genommen haben. So sagt Allāh, der Erhabene:
﴾وَقَالُوا لَا تَذَرُنَّ آلِهَتَكُمْ وَلَا تَذَرُنَّ وَدًّا وَلَا سُوَاعًا وَلَا يَغُوثَ وَيَعُوقَ وَنَسْرًا٢٣ وَقَدْ أَضَلُّوا كَثِيرًا﴿
Und sie haben gesagt: Verlasst doch nicht eure Götter; verlasst doch nicht Wadd, noch Suwāʿ, noch Yaghūth, Yaʿūq und Nasr. Sie haben ja viele in die Irre geführt.(Sūrah Nūḥ 71:23-24)
Der Schirk ist im Volk von Nūḥ nur deswegen aufgetreten, weil sie diese Rechtschaffenen abgebildet und ihre Bilder in ihren Sitzräumen aufgestellt haben. Bis es sie schließlich dazu geführt hat, diese anzubeten.
- Dass das Abbilden von Lebewesen verboten (Ḥarām) ist. Das aufgrund der vielen authentischen Überlieferungen des Propheten ﷺ, aus den Ṣiḥāḥ, Sunan und Masānīd Werken, welche auf folgendes hindeuten:
- Das Verbot ein jegliches Wesen, was eine Seele besitzt, abzubilden. Egal ob es sich hierbei um einen Menschen oder anderes handelt.
- Das Zerreißen von Vorhängen auf denen Bilder abgebildet sind.
- Den Befehl Bilder zu zerstören
- Und darauf, dass die Erschaffer von Bildern verflucht sind. Sowie auf die Verdeutlichung dessen, dass sie die meistbestraften Menschen am Tage der Auferstehung sein werden.
Wir werden euch nun einige authentische Überlieferungen zu diesem Thema erwähnen.
Es wurde in den beiden authentischen Werken (al-Buchāriy und Muslim) von Abu Hurairah, möge Allāh mit ihm zufrieden Sein, überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allāhs ﷺ sagte: Allāh der Erhabene sagte: «Und wer ist ungerechter als jemand, der geht, um eine Schöpfung zu erschaffen, die meiner Schöpfung gleicht. So soll er doch eine (echte) Ameise, ein Weizen- oder ein Gerstenkorn (aus dem Nichts) erschaffen.» Dies ist der Wortlaut von Muslim.
Und ebenfalls wurde in den beiden authentischen Werken von ibn Masʿūd رضي الله عنه überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allāhs ﷺ sagte: «Die meistbestraften Menschen am Tage der Auferstehung sind gewiss die Erschaffer von Bildern.»
Und darin (in al-Buchāriy und Muslim) wurde ebenfalls von ibn ʿUmar رضي الله عنهما überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: «Jene, die solche Bilder erschaffen, werden gewiss am Tage der Auferstehung bestraft. Es wird dann zu ihnen gesagt: Erweckt zum Leben, was ihr (an Bildern) erschaffen habt!» Dies ist der Wortlaut von al-Buchāriy.
Und es wurde von ʿᾹʾischah رضي الله عنها überliefert, dass sie sagte: Der Propheten ﷺ ist bei mir eingetreten, und ich hatte ein Regal von mir mit einem Vorhang bedeckt, auf dem Bilder abgebildet waren. Als der Prophet ﷺ ihn sah, riss er ihn herunter und sein Gesicht lief rot an. Und er sagte: "Oh ʿᾹʾischah! Die meistbestraften Menschen am Tage des Gerichts sind jene, welche die Schöpfung Allāhs nachahmen." ʿᾹʾischah sagte: So haben wir ihn zerschnitten und machten daraus ein oder zwei Kissen.» Überliefert von Muslim. Und die Überlieferungen mit dieser Bedeutung sind zahlreich.
Auch sollte man wissen, dass, so wie diese Art und Weise der Erläuterung hinsichtlich der Qurʿānverse verboten ist, sie ebenfalls hinsichtlich der Erklärung der prophetischen Überlieferungen ﷺ verboten ist, da es exakt dieselben islamischen Verbote beinhaltet.
Und bei Allāh ist der Erfolg. Und Allāhs Heil und Segen seien auf unserem Propheten Muḥammad, seiner Gefolgschaft und seinen Gefährten.
Fatwa Nr. 18828 vom 23.5.1317 Hiğriy
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Recherchen und Rechtsfragen (al-Lanğnah ad-Dāʾimah lil-Buḥūth al-ʿIlmiyyah wa al-Iftāʾ)
Vorsitzender:
ʿAbd al-ʿᾹzīz ibn ʿAbdillāh ibn Bāz
Stellvertreter des Vorsitzenden:
ʿAbd al-ʿᾹzīz ibn ʿAbdillāh ibn Muḥammad Ᾱl asch-Schaich
Mitglieder:
- ʿAbdullāh ibn ʿAbd ar-Raḥmān al-Ghudaiyān
- Bakr ibn ʿAbdillah Abu Zaid
- Ṣāliḥ ibn Fawzān al-Fawzān
Übersetzung: Isḥāq Abu ʿUmar