Frage:
Folgt eine Frau ihren Gelüsten und Begierden, wenn sie arbeitet, obwohl sie das Geld nicht benötigt?
Antwort:
Nein, das tut sie nicht. Sie folgt nicht ihren Gelüsten und Begierden, wenn es sich um eine ehrenhafte und respektable Arbeit handelt, bei der es keine unzulässige Geschlechtermischung gibt. Wenn sie ausschließlich unter Frauen arbeitet, ohne dass dabei Ungerechtigkeit oder Feindseligkeit entsteht – und ihr Ehemann ihr das Arbeiten erlaubt, falls sie verheiratet ist – dann folgt sie nicht ihren Gelüsten und Begierden.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeit. Wenn sie Ungehorsam gegenüber Allah beinhaltet, ist es verpflichtend, diese Arbeit zu unterlassen. Wenn die Arbeit zu freier Geschlechtermischung und zur Zurschaustellung der Schönheit führt, ist sie ebenfalls verboten (haram).
Wenn sie jedoch erlaubt und schariakonform ist – wie zum Beispiel als Lehrerin für Mädchen, als Krankenschwester oder Frauenärztin – dann ist sie erlaubt. Alhamdulillah.
Fragesteller:
Wenn sie das Geld nicht benötigt – ist es trotzdem erlaubt?
Antwort:
Ja, das ist es. Sie könnte beispielsweise Geld ansparen wollen oder es benötigen, um es für wohltätige Zwecke zu spenden oder anderweitig für gute Taten einzusetzen.
Scheich Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Quelle: Audio-Aufnahme des Scheiches aus der dem Programm نور على الدرب, Nr. 033907.