Frage:
Was ist das Urteil über denjenigen, der Yoga Übungen ausübt?

Antwort:
Wenn er ein Unwissender (Jaahil) ist, so wird er belehrt. Wenn er auf ihrer Aqiidah ist (d.h. auf dem Glauben der Buddhisten und Hindus), so ist er ein Muschrik (Götzendiener). Dies deshalb, weil Yoga nichts anderes als das Anbeten der Sonne ist; es ist ‘Ibaadah (Gottesdienst) des Schirk. Sie betreiben es als eine Form des Sports, jedoch ist es von den Dingen, die in Wirklichkeit eine Anbetung von den Muschrikiin ist. So ist Yoga haraam (verboten), und vom Schirk.
Was jedoch die Person angeht, die unwissend ist und blind folgt (ein muqallid ist), diese ist zu belehren und aufzuklären. Wenn sie belehrt wurde und es (weiterhin) ausübt, während sie daran glaubt, so hat sie Kufr (Unglaube) begangen. Wenn sie es nur zur Übung ausübt, so ist sie ein Faasiq (beharrlicher Sünder), der nahe daran ist ein Kaafir zu werden. So achtet hierauf! Möge Allah euch bewahren.
Und Allah weiß es am besten.


Schaykh Usaamah al-`Uthaybii, hafidhahullaah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes