Al-Bukhaari überliefert, dass Abu Hurayrah (radiyaAllahu anhu) sagte: Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ أَمْسَكَ كَلْبًا فَإِنَّهُ يَنْقُصُ كُلَّ يَوْمٍ مِنْ عَمَلِهِ قِيرَاطٌ إِلا كَلْبَ حَرْثٍ أَوْ مَاشِيَةٍ}
„Wer immer einen Hund hält, von dem wird täglich ein Karat (ein riesiger Berg) seiner guten Taten abgezogen, mit Ausnahme eines Hundes, der zum Zwecke der Landwirtschaft oder dem Hüten von Vieh gehalten wird.”(Sahih Bukhari, Nr. 2197)
Muslim berichtet von Abu Hurayrah (radiyaAllanhu anhu), dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ اقْتَنَى كَلْبًا لَيْسَ بِكَلْبِ صَيْدٍ وَلا مَاشِيَةٍ وَلا أَرْضٍ فَإِنَّهُ يَنْقُصُ مِنْ أَجْرِهِ قِيرَاطَانِ كُلَّ يَوْمٍ}
„Wer immer einen Hund hält, der nicht zum Jagen, Hüten des Viehs oder für die Landwirtschaft benutzt wird, dem werden täglich zwei Karat seiner guten Taten abgezogen.” (Muslim, Nr. 2974)
Muslim berichtet von ‘Abd-Allaah ibn ‘Umar (radiayaAllahu anhu), dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ اقْتَنَى كَلْبًا إِلا كَلْبَ مَاشِيَةٍ أَوْ كَلْبَ صَيْدٍ نَقَصَ مِنْ عَمَلِهِ كُلَّ يَوْمٍ قِيرَاطٌ . قَالَ عَبْدُ اللَّهِ : وَقَالَ أَبُو هُرَيْرَةَ : أَوْ كَلْبَ حَرْثٍ}
„Wer immer einen Hund hält, es sei denn einen Hund zum Hüten des Viehs oder einen Hund zum Jagen, dem werden täglich ein Karat von seinen guten Taten abgezogen.“ ‘Abd-Allaah sagte: Abu Hurayrah sagte: „Oder ein Hund für die Landwirtschaft.“ (Muslim, Nr. 2943)
Ibn ‘Abd al-Barr sagte: Dieser Hadith zeigt, dass es erlaubt ist, einen Hund zum Jagen und zum Hüten des Viehs zu halten, und ebenso zum Landwirtschaften.
Ibn Maajah (3640) berichtet von ‘Ali ibn Abi Taalib (radiayaAllahu anhu) dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{إِنَّ الْمَلائِكَةَ لا تَدْخُلُ بَيْتًا فِيهِ كَلْبٌ وَلا صُورَةٌ}
„Die Engel betreten kein Haus, worin sich ein Hund oder ein Bild (Anmerk. von Mensch oder Tier) befinden.” (Als sahih von al-Albaani in Sahih Ibn Maajah eingestuft)
Schaykh Ibn ‘Uthaymien sagte:
Aber dies ist durch die Weisheit Allahs und die Weisheit Allahs ist, dass sich die Schlechten mit denen zusammen tun, die auch schlecht sind und genau so gesellen sie sich zu der Eingebung von Satan, denn der Kufr derjenigen ist von der Eingebung des Satans und von seinen Befehl, denn der Satan gebietet das Üble, die Sittenlosigkeit, Kufr und die Irreführung. Sie sind daher Diener des Satans und Diener ihrer Belangen und Begierden, und sie sind auch schlecht und lieben widerwärtige Dinge. Wir bitten Allah, uns und sie rechtzuleiten. (Scharh Riyaadh al-Saalihien, Band 4, Seite 241)
- Die Erste ist die, dass es nicht erlaubt ist, wegen der offensichtlichen Bedeutung der Ahadith, die deutlich aussagt, dass es verboten ist, Hunde zu halten, mit Ausnahme zum Jagen, Farmen und dem Hüten.
- Die (zweite und die) richtigere Ansicht ist die, dass es durch den Analogieschluss dieser drei Fälle erlaubt ist, mit dem aus den Ahadith verständlichen Grund zu handeln, welcher die Notwendigkeit ist.
(Scharh Muslim, Band 10, Seite 340)
Arabische Quelltexte der Übersetzung
Übersetzt von Umm Sayfullah, überarbeitet von Seyyid Abu Abdillah
Siehe auch: Sind Hunde unrein (najs)?