Al-Bukhaari überliefert, dass Abu Hurayrah (radiyaAllahu anhu) sagte: Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ أَمْسَكَ كَلْبًا فَإِنَّهُ يَنْقُصُ كُلَّ يَوْمٍ مِنْ عَمَلِهِ قِيرَاطٌ إِلا كَلْبَ حَرْثٍ أَوْ مَاشِيَةٍ}
„Wer immer einen Hund hält, von dem wird täglich ein Karat (ein riesiger Berg) seiner guten Taten abgezogen, mit Ausnahme eines Hundes, der zum Zwecke der Landwirtschaft oder dem Hüten von Vieh gehalten wird.”(Sahih Bukhari, Nr. 2197)
Muslim berichtet von Abu Hurayrah (radiyaAllanhu anhu), dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ اقْتَنَى كَلْبًا لَيْسَ بِكَلْبِ صَيْدٍ وَلا مَاشِيَةٍ وَلا أَرْضٍ فَإِنَّهُ يَنْقُصُ مِنْ أَجْرِهِ قِيرَاطَانِ كُلَّ يَوْمٍ}
„Wer immer einen Hund hält, der nicht zum Jagen, Hüten des Viehs oder für die Landwirtschaft benutzt wird, dem werden täglich zwei Karat seiner guten Taten abgezogen.” (Muslim, Nr. 2974)
Muslim berichtet von ‘Abd-Allaah ibn ‘Umar (radiayaAllahu anhu), dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ اقْتَنَى كَلْبًا إِلا كَلْبَ مَاشِيَةٍ أَوْ كَلْبَ صَيْدٍ نَقَصَ مِنْ عَمَلِهِ كُلَّ يَوْمٍ قِيرَاطٌ . قَالَ عَبْدُ اللَّهِ : وَقَالَ أَبُو هُرَيْرَةَ : أَوْ كَلْبَ حَرْثٍ}
„Wer immer einen Hund hält, es sei denn einen Hund zum Hüten des Viehs oder einen Hund zum Jagen, dem werden täglich ein Karat von seinen guten Taten abgezogen.“ ‘Abd-Allaah sagte: Abu Hurayrah sagte: „Oder ein Hund für die Landwirtschaft.“ (Muslim, Nr. 2943)
Ibn ‘Abd al-Barr sagte: Dieser
Hadith zeigt, dass es erlaubt ist, einen Hund zum Jagen und zum Hüten des Viehs zu halten, und ebenso zum Landwirtschaften.
Ibn Maajah (3640) berichtet von ‘Ali ibn Abi Taalib (radiayaAllahu anhu) dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{إِنَّ الْمَلائِكَةَ لا تَدْخُلُ بَيْتًا فِيهِ كَلْبٌ وَلا صُورَةٌ}
„Die Engel betreten kein Haus, worin sich ein Hund oder ein Bild (Anmerk. von Mensch oder Tier) befinden.” (Als sahih von al-Albaani in Sahih Ibn Maajah eingestuft)
Schaykh Ibn ‘Uthaymien sagte:
In Bezug auf das Halten von Hunden, so ist dies haram und es ist tatsächlich eine große Sünde, weil demjenigen, welcher einen Hund hält, mit Ausnahme derjenigen, für die eine Ausnahme gemacht wurde, zwei Karat täglich von seinen guten Taten abgezogen werden.
Es ist von der Weisheit Allahs, dass schlechte Frauen zu schlechten Männern gehören und schlechte Männer zu schlechten Frauen. Es wird gesagt, dass die Kuffaar, die Juden, Christen und Kommunisten im Osten und im Westen, jeder für sich einen Hund halten, und wir ersuchen Zuflucht davor bei Allah. Sie waschen ihre Hunde täglich mit Seife und anderen Reinigungsmitteln. Aber selbst wenn er ihn mit allen Wassern der Meere waschen würde und allen Seifen der Welt, so würde er niemals davon rein werden! Denn die Unreinheit des Hundes ist der Hund selbst, und die wesentliche Unreinheit kann nicht entfernt werden, außer durch Vernichtung und dem vollkommenen Auslöschen derselben.
Aber dies ist durch die Weisheit Allahs und die Weisheit Allahs ist, dass sich die Schlechten mit denen zusammen tun, die auch schlecht sind und genau so gesellen sie sich zu der Eingebung von Satan, denn der Kufr derjenigen ist von der Eingebung des Satans und von seinen Befehl, denn der Satan gebietet das Üble, die Sittenlosigkeit, Kufr und die Irreführung. Sie sind daher Diener des Satans und Diener ihrer Belangen und Begierden, und sie sind auch schlecht und lieben widerwärtige Dinge. Wir bitten Allah, uns und sie rechtzuleiten. (Scharh Riyaadh al-Saalihien, Band 4, Seite 241)
Imam Al-Nawawi sagte:
Ist es erlaubt einen Hund zu halten, der Häuser, Gassen und dergleichen bewacht? Es gibt zwei Ansichten dazu:
- Die Erste ist die, dass es nicht erlaubt ist, wegen der offensichtlichen Bedeutung der Ahadith, die deutlich aussagt, dass es verboten ist, Hunde zu halten, mit Ausnahme zum Jagen, Farmen und dem Hüten.
- Die (zweite und die) richtigere Ansicht ist die, dass es durch den Analogieschluss dieser drei Fälle erlaubt ist, mit dem aus den Ahadith verständlichen Grund zu handeln, welcher die Notwendigkeit ist.
(Scharh Muslim, Band 10, Seite 340)
Schaykh Ibn ‘Uthaymien (
rahimahullah) sagte:
Die richtige Ansicht ist die, dass es erlaubt ist, einen Hund zur Bewachung des Hauses zu halten, denn wenn es erlaubt ist, einen Hund zu halten, wenn man daraus Vorteile ziehen kann, wie im Fall der Jagd, dann ist es umso mehr erlaubt, einen Hund zu halten, um Schaden zu verhindern und sich selber zu schützen.
(Scharh Sahih Muslim)
Es wurde von Abu Hurayrah (radiyaAllahu anhu) berichtet dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنِ اتَّخَذَ كَلْباً إِلاَّ كَلْبَ مَاشِيَةٍ ، أوْ صَيْدٍ ، أوْ زَرْعٍ ، انْتُقِصَ مِنْ أجْرِهِ كُلَّ يَوْمٍ قِيرَاطٌ}
„Wer auch immer einen Hund hält, mit Ausnahme für das Hüten, Jagen oder die Landwirtschaft, dem werden täglich ein Karat von seinen Belohnungen abgezogen.” (Berichtet bei Muslim, Nr. 1575)
Es wurde berichtet dass ‘Abd-Allaah ibn ‘Umar (radiyaAllahu anhu) sagte: Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنِ اقْتَنَى كَلْباً إِلاَّ كَلْبَ مَاشِيَةٍ ، أوْ ضَارِياً نَقَصَ مِنْ عَمَلِهِ كُلَّ يَوْمٍ قِيرَاطَانِ}
„Wer immer einen Hund hält, es sei denn zum Hüten von Vieh, oder einen Hund, der für die Jagd abgerichtet wurde, dem werden täglich zwei Karat von seinen Belohnungen abgezogen.“ (Al-Bukhari, Nr. 5163; Muslim, Nr. 1574)
Schaykh Ibn ‘Uthaymien (
rahimahullah) sagte:
Darauf basierend, wenn das Haus zentral in der Stadt liegt, dann gibt es keine Notwendigkeit, einen Hund zu halten, um es bewachen zu lassen. Das Halten eines Hundes für diesen Zweck in solchen Situationen ist
haram und nicht erlaubt, und es zieht täglich ein oder zwei Karat von der Belohnung einer Person ab. Man sollte in solch einem Fall den Hund loswerden und ihn nicht behalten. Aber wenn das Haus auf dem Lande steht und es niemanden gibt, der in der Nähe wohnt, dann ist es erlaubt, einen Hund zu halten, um das Haus und seine Leute in ihm bewachen zu lassen; denn das Bewachen der Familie ist wichtiger als das Hüten von Vieh.
(Majmu’ Fataawa Ibn ‘Uthaymien, Band 4, Seite 246)
Übersetzt von Umm Sayfullah, überarbeitet von Seyyid Abu Abdillah