Frage:
Ein Bekannter hat mir sein Auto als Amānah (Vertrauensgut) überlassen, bis er von seiner Reise zurückkehrt. Ich war jedoch gezwungen, es ohne seine Erlaubnis zu nutzen. Ist es erlaubt, das Auto während seiner Abwesenheit zu benutzen, oder soll ich es an seinen Platz zurückbringen, obwohl ich mir dessen bewusst bin, dass ich es wirklich brauche?
Antwort:
Es ist haram (verboten), das Fahrzeug ohne Erlaubnis des Eigentümers zu verwenden. Die Gelehrten sagen: „Es ist verboten, ein anvertrautes Gut ohne die Erlaubnis des Eigentümers zu verwenden.“ Dies widerspricht der Amānah (Verantwortung), die der Eigentümer dir anvertraut hat. Es ist dir daher nicht erlaubt, das Auto zu benutzen, außer mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis. Du bist verpflichtet, das Fahrzeug an seinen Platz zurückzubringen und sorgfältig darauf zu achten. Das, was du getan hast, ist eine missbräuchliche Nutzung, und du bist sündig, es sei denn, der Eigentümer verzeiht dir und erlaubt dir die Nutzung. In diesem Fall besteht kein Einwand, und Allah weiß es am besten.
Scheich ʿAbdullāh Ibn Ḥumaid, rahimahullah
Quelle: Fatāwa Samahat asch-Scheich ʿAbdillāh ibn Ḥumaid, Kitab al-Bayyʿ, Seite 196, Frage 209.
Übersetzung: Khidr ibn Malik