Frage:
Eine Person verrichtet die obligatorischen Handlungen wie das Salah und Fasten usw., allerdings masturbiert er. Er hat geschworen es nicht wieder zu tun, doch tat es wieder. Was ist das islamische Urteil dazu? Wird er als Unzucht-begehender (Zaaniya) angesehen, und was ist die Strafe dafür?

Antwort:
Die überwiegende Mehrheit der Gelehrten sind über Masturbation, gemeinhin bezeichnet als „geheime Angewohnheit“, der Ansicht, dass es eine unerlaubte sexuelle Aktivität ist. Die Mehrheit der Gelehrten hielten diese Ansicht auf der Grundlage der Allgemeingültigkeit der Aussage Allahs:

{وَالَّذِينَ هُمْ لِفُرُوجِهِمْ حَافِظُونَ ﴿٥﴾ إِلَّا عَلَىٰ أَزْوَاجِهِمْ أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ فَإِنَّهُمْ غَيْرُ مَلُومِينَ ﴿٦﴾ فَمَنِ ابْتَغَىٰ وَرَاءَ ذَٰلِكَ فَأُولَـٰئِكَ هُمُ الْعَادُونَ}

„und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, - wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter“ (Surah Al-Mu’minuun 23:5-7)

Allah (subhanahu wa ta’aalaa) lobt diejenigen, die ihre sexuelle Lust mit ihren Ehefrauen oder Sklavinnen erfüllen, und hält diejenigen, die ihre sexuelle Lust mit anderem außer diesen Befriedigen für Übeltäter, die das von Allah erlaubte verlassen, um unerlaubt sexuelle Aktivitäten wie das Masturbieren zu begehen. Jenes hat viele schädliche Auswirkungen wie psychischer Schaden und Impotenz. Die islamische Schariah schützt den Mann vor allem, was seiner Religion, seinem Körper, seinem Geist, Geld oder Ehre schadet. (Fatwa Nr. 1376)

Er muss es bereuen und es nie wieder tun. Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) riet dem jungen Mann, der nicht in der Lage ist zu heiraten und Versuchungen befürchtet (d.h. Zina zu begehen) zu fasten, denn das Fasten lindert die sexuelle Lust und hindert eine Person daran Zina zu begehen. (Fatwa Nr. 17042)

{استدلوا بحديث عبد اللَّهِ بن مسعود رضي الله عنه قال: كُنَّا مَعَ النَّبِيِّ صَلَّى اللَّه عَلَيْهِ وَسَلَّمَ شَبَابًا لا نَجِدُ شَيْئًا فَقَالَ لَنَا رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهم عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: يَا مَعْشَرَ الشَّبَابِ! مَنِ اسْتَطَاعَ الْبَاءةَ ( تكاليف الزواج والقدرة عليه ) فَلْيَتَزَوَّجْ فَإِنَّهُ أَغَضُّ لِلْبَصَرِ وَأَحْصَنُ لِلْفَرْجِ وَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَيْهِ بِالصَّوْمِ فَإِنَّهُ لَهُ وِجَاءٌ ( حماية من الوقوع في الحرام ) رواه البخاري فتح رقم}

Abdullah ibn Mas’du (radiya-llahu anhu) sagte: „Wir waren mit dem Propheten (sallallahu alayhi wa sallam), während wir Jugendliche waren und keinen Reichtum besaßen.“ Und der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte zu uns: „Oh junge Männer! Wer von euch heiraten kann, sollte heiraten, weil es ihm hilft seinen Blick zu senken und seine Bescheidenheit (d.h. seine Geschlechtsteile vor dem unerlaubten Geschlechtsakt) zu bewahren, und wer nicht in der Lage ist zu heiraten, sollte fasten, denn Fasten vermindert seinen sexuellen Trieb.“ (Al-Bukhari, Nr. 5066)

Allah befiehlt dem Mann und der Frau ihre Blicke zu senken, indem Er sagt:

{قل لِّلْمُؤْمِنِينَ يَغُضُّوا مِنْ أَبْصَارِهِمْ وَيَحْفَظُوا فُرُوجَهُمْ ۚ ذَٰلِكَ أَزْكَىٰ لَهُمْ ۗإِنَّ اللَّـهَ خَبِيرٌ بِمَا يَصْنَعُونَ ﴿٣٠﴾ وَقُل لِّلْمُؤْمِنَاتِ يَغْضُضْنَ مِنْ أَبْصَارِهِنَّ}

„Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten“ (Surah An-Nur 24:30-31)

Allah ordnet denjenigen an, die nicht heiraten können, keusch zu sein, indem Er (subhana wa ta’ala) sagt:

{وَلْيَسْتَعْفِفِ الَّذِينَ لَا يَجِدُونَ نِكَاحًا حَتَّىٰ يُغْنِيَهُمُ اللَّـهُ مِن فَضْلِهِ}

„Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht.“ (Surah an-Nur 24:33)

Diejenigen, die masturbieren sind keine Unzuchtbegehenden (Zaaniya), jedoch begehen sie eine Sünde und müssen sie bereuen. (Fatwa Nr. 16368)

Da er einen Schwur dafür geleistet hat mit dem Masturbieren aufzuhören, und es dann doch weiterhin machte, muss er für das Brechen des Schwurs Sühne (Kaffara) leisten. Diese Sühne ist es einen muslimischen Sklaven zu befreien, das Speisen von zehn bedürftigen Menschen oder diese zu einzukleiden. Wenn er nicht in der Lage ist, dies zu tun, muss er für drei Tage fasten. Wenn er jedoch in der Lage ist, die Bedürftigen zu speisen, ist die Menge der zu leistenden Lebensmittel ein halbes Sa‘ nach dem Maß der Leute von Medina, welches ca. 1,5 kg der Grundnahrungsmittel in seinem Land beträgt, wie z.B. getrocknete Datteln, Reis oder ähnliches. Wenn er in der Lage ist, zehn bedürftige Menschen zu bekleiden, muss er ein Qamis (langes Hemd), Izar und Rida (Kleid) für jeden Einzelnen von ihnen bereitstellen. (Fatwa Nr. 17042)

Und bei Allah ist der Erfolg. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(Abdulaziz ibn Baz, Abdullah ibn Mani, Salih Al-Fawzan, Abdulaziz Aal Al-Shaykh, Abdullah ibn Ghudayyan, Abdulrazzaq Afifi, Bakr Abu Zayd)


Schaykh al-Islam Ibn Taymiyyah (rahimahullah) wurde über Masturbation gefragt und er sagte: „Im Hinblick auf die Selbstbefriedigung ist das Grundlegende Urteil, dass es haram ist gemäß der Mehrheit der Gelehrten, und auf denjenigen, der es tut sollte die Ta’ziir (frei vom Richter auswählbaren) Strafe vollzogen werden, aber es ist nicht wie Zina. Und Allah weiß es am besten. (Al-Fataawa al-Kubra, 3/439)

Weiter sagte er: „Hinsichtlich der selbstherbeigeführten Ejakulation, ist das Masturbieren mit der Hand haram nach der Ansicht der meisten Gelehrten, und es ist eine der beiden Überlieferungen von Imam Ahmad, und in der Tat die richtigere der beiden Ansichten. Nach einem anderen Bericht ist es makruh. Doch wenn er gezwungen ist, es zu tun, wie derjenige, der befürchtet in Zina zu fallen oder krank zu werden wenn er nicht masturbiert, so gibt es in diesem Fall zwei bekannte Gelehrtenansichten; Eine Anzahl der früheren und späteren Gelehrten gewährten eine Erlaubnis dazu, während andere es verboten. (Al-Fataawa al-Kubra, 1/302)


Es heißt in ‚Al-Scharh Muntaha‘ (3/366): „Wer masturbiert, ohne dass Notwendigkeit dazu besteht, sei es Mann oder Frau, ist es verboten und er sollte gezüchtigt werden, weil es eine Sünde ist. Wenn er es jedoch aus Angst davor tut, Zina oder Homosexualität zu begehen, dann gibt es keine Strafe, und wenn er es aus Furcht vor körperlichen Schaden tut, gilt erst recht das Gleiche. Es ist aber für einen Mann nicht erlaubt mit seiner Hand zu masturbieren, außer wenn er nicht in der Lage ist zu heiraten, denn wenn er in der Lage ist zu heiraten, so gibt es keine Notwendigkeit dazu.“


Scheich Ibn Uthaymin (rahimahullah) sagte, dass Masturbation mit den Händen oder anderweitigem haram ist, laut den Beweisen aus Quran und Sunnah und der vernünftigen Ansicht, usw. (Fataawa al-Schaykh Ibn Uthaymin, überarbeitet von Ashraf 'Abd al-Maqsuud, 2/931-932.)


Anmerkung: Aus anderen Fataawa gehen die Urteile hervor, das

  • Masturbation für ärztliche Tests (z.B. zur Prüfung von Unfruchtbarkeit) und
  • Masturbation bei einem Kranken (z.B. Aids), der denkt das er niemals mehr heiraten kann

erlaubt sind, da hier Notwendigkeit besteht.