Frage:
Was ist das islamische Urteil bezüglich Dekorationen und Verzierungen, auf denen der glorreiche Name {الله} (Allah) und der Name des Propheten {محمّد} (Muhammad, sallAllahu alayhi wa sallam) eingraviert sind?
Ich arbeite in einem Unternehmen und habe auch geschäftlichen Umgang mit Brüdern aus anderen Ländern. Sie möchten gerne wissen ob der glorreiche Name “Allah” auf die rechte Seite geschrieben werden muss und ob der Name “Muhammad” (sallAllahu alayhi wa sallam) auf die linke Seite geschrieben werden muss oder nicht? Anbei finden Sie drei Arten, über die ich Sie befragen möchte. Ist es gestattet, die Namen in Kristall oder auf andere Verzierungen zu schreiben?
Bitte geben Sie mir einen Rat. Möge Allah Sie belohnen.
Antwort:
Es ist nicht erlaubt, {بِسْــــــــــــــــــمِ اﷲِالرَّحْمَنِ اارَّحِيم} (Im Namen Allahs, des Allererbarmers, des Barmherzigen) auf Verzierungen und andere dekorative Gegenstände zu schreiben, denn dieser Satz ist eine Ayah. Dies auf solche Gegenstände zu schreiben, würde Erniedrigung bedeuten.
Ebenso sollte der Name des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) nicht auf solche Gegenstände geschrieben werden, um eine Entehrung, sowie eine Überbewertung zu verhindern, welche ja vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) verboten wurden.
Möge Allah uns Erfolg gewähren! Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten!
Das Ständige Komitee
(Bakr Abu Zayd, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan,`Abdul-`Aziz Al Al-Schaykh, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)