Frage:
Ist es für einen Menschen verboten oder erlaubt, im Stehen zu urinieren?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah allein. Möge Allah Segen und Frieden auf Seinen Gesandten, seine Familie und seine Gefährten senden.

Es ist nicht verboten, wenn ein Mensch im Stehen uriniert. Die Sunnah ist jedoch, dass er im Sitzen uriniert.

Denn ʿĀʾishah – möge Allah mit ihr zufrieden sein – sagte:

مَنْ حَدَّثَكُمْ أَنَّ النَّبِيَّ كَانَ يَبُولُ قَائِمًا فَلَا تُصَدِّقُوهُ، مَا كَانَ يَبُولُ إِلَّا قَاعِدًا

„Wer euch erzählt, dass der Prophet im Stehen urinierte, dem glaubt nicht. Er urinierte nur im Sitzen.“ [1]

Überliefert von at-Tirmiḏī. Er sagte:

هَذَا أَصَحُّ شَيْءٍ فِي الْبَابِ

„Dies ist das Authentischste, was in diesem Kapitel überliefert wurde.“

Außerdem ist das Urinieren im Sitzen bedeckender und schützt besser davor, dass Spritzer des Urins auf den Körper oder die Kleidung gelangen.

Es wurde jedoch auch von ʿUmar, ʿAlī, Ibn ʿUmar und Zayd ibn Thābit – möge Allah mit ihnen zufrieden sein – überliefert, dass sie das Urinieren im Stehen erlaubten.

Denn al-Buḫārī und Muslim überlieferten von Ḥuḏayfah – möge Allah mit ihm zufrieden sein –, dass der Prophet zu einem Müllplatz eines Volkes kam und dort im Stehen urinierte.

أَتَى النَّبِيُّ سُبَاطَةَ قَوْمٍ فَبَالَ قَائِمًا

„Der Prophet kam zu einem Müllplatz eines Volkes und urinierte im Stehen.“ [2]

Zwischen diesem Hadith und dem Hadith von ʿĀʾishah – möge Allah mit ihr zufrieden sein – besteht kein Widerspruch. Denn es ist möglich, dass der Prophet dies tat, weil er sich an einem Ort befand, an dem er sich nicht setzen konnte. Ebenso ist möglich, dass er es tat, um den Menschen zu zeigen, dass das Urinieren im Stehen nicht verboten ist.

Das widerspricht nicht dem Grundsatz, den ʿĀʾishah – möge Allah mit ihr zufrieden sein – erwähnte: nämlich, dass der Prophet gewöhnlich im Sitzen urinierte.

Daraus ergibt sich: Das Urinieren im Sitzen ist Sunnah, aber keine Pflicht, deren Unterlassen verboten wäre.

Und bei Allah liegt der Erfolg. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muḥammad, seine Familie und seine Gefährten senden.

Die Ständige Kommission für wissenschaftliche Forschung und Fatwā

Quelle: Fatāwā al-Laǧnah ad-Dāʾimah Seite 105-107, Erste Sammlung, Band 5.

Übersetzer: Nasser Malik


[1] Überliefert bei Imam Aḥmad 1/192, bei at-Tirmidhī in Tuḥfat al-Aḥwadhī 1/27 und bei Ibn Mājah 1/112 unter der Nummer 307.

[2] Überliefert bei Imam Aḥmad 4/246, 5/382, 5/394, bei al-Bukhārī 1/62, bei Muslim 1/228 unter der Nummer 273, bei Abū Dāwūd 1/6–7 unter der Nummer 23, bei an-Nasāʾī 1/29, bei at-Tirmidhī in Tuḥfat al-Aḥwadhī 1/30 und bei Ibn Mājah 1/111–112 unter den Nummern 305 und 306.