Frage: Dieser fragt nach dem Urteil bezüglich der Teilnahme an den Feierlichkeiten zum Neujahr und, falls dies nicht erlaubt ist, ob es erlaubt ist, Glückwünsche auszusprechen – insbesondere unter Berücksichtigung, dass sie uns zu unseren Festen gratulieren und an unseren Freuden teilnehmen. Wie ist das Urteil über solchen Austausch? Möge Allah Sie belohnen.
Antwort:
Der Fragende bezieht sich auf das christliche Neujahrsfest nach dem gregorianischen Kalender. Dies wird aus seiner Bemerkung deutlich, dass sie uns ebenfalls beglückwünschen. Als aller erstes: Das islamische Neujahr ist kein Fest.
Im Islam sind nur diejenigen Feste anerkannt, die der Gesandte Allahs ﷺ genehmigt hat. Bei den Arabern gab es viele Feste, die jedoch durch den Propheten ﷺ abgeschafft wurden. Er erklärte, dass Allah uns stattdessen die beiden Feste 'Id-ul-Fitr und 'Id-ul-Adhaa gegeben hat. Es gibt also keine anderen wirklichen Feste für die islamische Gemeinschaft außer diesen beiden.
Was das islamische Neujahr betrifft, so ist es kein Fest. Die Gratulation der Christen zu ihrem Weihnachtsfest ist ebenfalls eine Verwerflichkeit, die der Muslim vermeiden muss.
Scheich Ṣāliḥ al-Luḥaidān, rahimahullah
Quelle: Aus einer Audioaufnahme. Übersetzer: Khawer Malik