Frage:
Ein Mann hatte die Gewohnheit, Drogen zu konsumieren. Dann bereute er und Allah leitete ihn auf den geraden Weg. Was ist Ihr Rat für ihn und für jemanden in einer ähnlichen Situation? Wenn er Schulden bei Leuten hat wegen dieser Drogen oder Menschen von ihm Geld verlangen aufgrund dieser Drogen, soll er das Geld, das er besitzt, nehmen und das bezahlen, was er schuldet, obwohl es für Drogen ist?Antwort:
Erstens: Wir beglückwünschen diesen Mann, den Allah mit Standhaftigkeit gesegnet hat und mit dem Unterlassen nichtiger Angelegenheiten und der Zerstörer der Seelen. Wir sagen: Alles Lob gebührt Allah für diese Rettung, durch die du gerettet wurdest.
Zweitens: Alles, was er auf diesem verbotenen Weg verdient hat, ist für ihn verboten. Was jedoch das betrifft, was sich bei ihm befindet, so sagte Allah, der Erhabene:
﴿ فَمَنْ جَاءَهُ مَوْعِظَةٌ مِنْ رَبِّهِ فَانْتَهَى فَلَهُ مَا سَلَفَ وَأَمْرُهُ إِلَى اللَّهِ ﴾
„Wer nun eine Ermahnung von seinem Herrn erhält und daraufhin aufhört, für den ist, was vergangen ist; und seine Angelegenheit ist bei Allah.“ (Surah al Baqara 2:275)
Wenn er jedoch die Drogen selbst noch besitzt, dann ist es verpflichtend, sie zu vernichten.
Was die Forderungen der Leute betrifft, so hat er es von ihnen genommen. Er soll es jedoch als Sadaqa geben, um sich davon zu befreien, nicht mit der Absicht, sich Allah dadurch zu nähern. Es ist nicht möglich, es den Leuten zurückzugeben, sodass sie sowohl den Gegenwert als auch die Ware erhalten. Vielmehr sagen wir: Nimm das, was aus ihren Forderungen bei dir ist, und gib es als Sadaqa, und füge es nicht deinem Vermögen hinzu. Gib es vielmehr als Sadaqa, um dich davon zu befreien, und damit ist die Angelegenheit erledigt.
Was jedoch das betrifft, was er den Leuten schuldet als Preis für diese Drogen, so soll er die Rückzahlung verweigern. Er soll sagen: Ich werde euch nicht bezahlen, denn dies ist etwas Verbotenes. Verbotene Dinge haben im islamischen Recht keinen anerkannten Preiswert. In diesem Fall soll er in Höhe dessen, was er von den Leuten genommen hat, Sadaqa geben, damit nicht beides zusammenkommt, der Gegenwert und die Ware.
Scheich Muḥammad al-‘Uthaimīn, rahimahullah
Quelle: اللقاء الشهري, Band 15, Seite 19. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.