Frage:
[...] Fortsetzung einer Diskussion über die Gesichtsbedeckung einer Frau
Antwort:
Ibn Abbaas und Ibn 'Umar, von den führenden Sahaaba (radiya-llahu anhum) des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam), erklärten die Aayah:
{إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا}
„außer dem, was (sonst) sichtbar ist“ [1], als das Gesicht und die zwei Hände (der Frau). Und jene (, die behaupten, dass die Frau ihr Gesicht verschleiern muss), finden keine authentische Überlieferung von den Sahaaba, auf der sie ihre Meinung stützen können, dass es für eine Frau verpflichtend ist, ihr Gesicht zu bedecken. [2]
Silsilat-ul-Hudaa wa-n-Nuur (Serie der Rechtleitung und dem Licht); Aufnahme Nr. 135
[1] {وَقُل لِّلْمُؤْمِنَاتِ يَغْضُضْنَ مِنْ أَبْصَارِهِنَّ وَيَحْفَظْنَ فُرُوجَهُنَّ وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا ۖ وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَىٰ جُيُوبِهِنَّ}
„Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist, und dass sie ihre Khumur (pl. von "Khimar": Kopfbedeckung) bis über ihre Juyuub (pl. von "Jayb": Brustschlitz des Gewandes) ziehen“ (Surah An-Nuur 24:31)
[2] Für die detaillierte Erklärung dieser Angelgenheit, siehe das Buch des Schaykhes: 'Der Jilbaab der muslimischen Frau nach Quran und Sunnah'