Frage:
Ist es einer menstruierenden Frau erlaubt, Sujuud al-Tilaawah und Sajdat asch-Schukr zu verrichten? Wenn es nicht erlaubt ist, ist es ihr erlaubt, einfach nur „SubhaanAllah“ zu sagen, wenn sie eine Aayah hört, bei der eine Sajdah vorgeschrieben ist?

Antwort:
Alhamdulillah.

Erstens: In den Fällen, wo es ihr erlaubt ist, Qur’aan zu rezitieren, ist es ihr auch erlaubt Sujuud at-Tilaawah zu verrichten, wenn sie einen Vers rezitiert oder hört, bei dem eine Sajdat at-Tilaawah vorgeschrieben ist.
Die richtige Ansicht ist die, dass es erlaubt ist, aus dem Gedächtnis zu rezitieren, nicht vom Mushaf; auf dieser Basis ist die Sajdah ihr vorgeschrieben, weil sie nicht zum Salah gehört, vielmehr ist sie ein Akt der Unterwerfung Allah gegenüber und ein Gottesdienst, wie andere Arten des Dhikr.

Zweitens: Die korrekte Ansicht ist, dass es keine Bedingung bei Sujuud asch-Schukr und Sujuud at-Tilaawah für denjenigen, welcher rezitiert oder zuhört, ist, dass er im Zustand der (rituellen) Reinheit sein muss, weil sie nicht unter das Urteil des Gebets fallen.

Und bei Allah ist der Erfolg. Möge Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und seine Gefährten segnen.
 

Das Ständige Komitee für islamische Forschung und Rechtsfragen

Al-Lajnah al-Daa’imah Li’l-Buhuuth al-‘Ilmiyyah wa’l-Iftaa’, 7/262