Frage:

Ibn Taymiyyah, rahimahullah, wurde über die „Drusen“ und die „Nusairier“ gefragt: Was ist ihr Urteil?

 

Er antwortete:

Diese „Drusen“ und „Nusairier“ sind Ungläubige, darüber besteht Einigkeit unter den Muslimen. Es ist nicht erlaubt, ihre geschächteten Tiere zu essen, noch ihre Frauen zu heiraten. Sie dürfen auch nicht mit der Jizyah belassen werden, denn sie sind vom Islam abgefallen. Sie sind weder Muslime noch Juden noch Christen.

Sie erkennen weder die Verpflichtung zu den fünf täglichen Gebeten an, noch die Verpflichtung zum Fasten im Ramadan, noch die Verpflichtung zur Hadsch. Ebenso halten sie das Verbot dessen nicht ein, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, wie das Aas, den Wein und anderes.

Und selbst wenn sie die beiden Glaubensbekenntnisse aussprechen, während sie an diesen Glaubensinhalten festhalten, so sind sie nach Übereinstimmung der Muslime Ungläubige.

Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah, rahimahullah

Quelle: Madschmūʼ al-Fatāwā, Band 35, Seite 161

Übersetzer: Khawer Malik