In den Sahihayn ist ein Hadith von Abu Hurayrah überliefert, dass der Gesandte Allahs (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sagte: „Wenn eine Fliege in eines eurer Gefäße fällt, so taucht sie ganz ein, denn in einem ihrer Flügel ist Krankheit und im anderen ist Heilung.“ (Bukhari 5782)
Auch überlieferte Ibn Majah in seinen ‚Sunan‘ über Sa’id al-Khudri, dass der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sagte: „Einer der Flügel der Fliege enthält Gift, und der andere Heilung. Wenn sie ins Essen gefallen ist, so tauche sie ein. Denn wahrlich, Er (d.h. Allah) lässt das Gift als erstes und die Heilung als letztes kommen.“ (Ibn Majah 3504, An- Nasaa’i 4273)
Dieser Hadith beinhaltet zwei interessante Bereiche:
- Zum einen jenen des Fiqh und zum anderen
- den medizinischen Teil.
Was den Bereich des Fiqh anbelangt, so beweist der Hadith ganz klar, dass das Ertrinken einer Fliege in einem Getränk oder einer Flüssigkeit, diese, nach der Mehrheit der Ulamaa‘, nicht unrein (najis) macht. Und es ist nicht bekannt, dass jemand der vorausgegangenen Salaf dieser Regel widersprach. Der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) wies an, die Fliege, welche ins Essen fällt, einzutauchen, was das Töten der Fliege zur Folge hat, besonders dann natürlich, wenn das Essen heiß ist. Würde der Tod der Fliege die Speise verunreinigen, hätte der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sicherlich angeordnet, das Essen wegzuwerfen. Das Gegenteil ist der Fall: der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) bemühte sich die Speise zu retten.
Bienen, Hornissen, Spinnen, und ihnen ähnliche Insekten werden genauso wie Fliegen behandelt, da die Regel, die wir aus der, im Hadith erwähnten Anweisung des Propheten (sallallahu ‘alayhi wa sallam) ableiten, allgemein zu verstehen ist. Da der Grund für die Unreinheit toter Tiere das Blut ist, was sich in ihnen befindet, (und nicht austritt), sind diese Insekten rein, da sie kein Blut haben. Der erste im Islam, der den Ausdruck „Was kein Nafs (gemeint ist Blut) hat“, benutzte, war Ibrahim An-Nukha’i und nach ihm taten es ihm die Gelehrten des Fiqh gleich.
Sprachlich betrachtet gibt es noch eine Reihe anderer Ausdrücke, wie beispielsweise die der Regelblutung der Frau, wo das Wort Nafs (wörtl. Nafasaat) an die Stelle des Wortes Blut (wörtl. sie menstruierte) tritt. So kann man ebenso nufisat sagen, was bedeutet: 'Sie gebar ein Kind'.
Was die im Hadith beinhaltete medizinische Bedeutung anbelangt, so sagte Abu Ubaid dass der Zweck des Eintauchens der Fliege jener ist, die Heilung auf die gleiche Art (aus ihrem anderen Flügel) zu gewinnen, so wie das Gift (dem Flügel, der ins Essen gefallen ist) entzogen wurde.
Fliegen, bzw. Mücken tragen giftige Substanzen in sich, wie anhand der Wirkung, in Form von Ausschlägen und Infektionen, ihrer Bisse nachgewiesen werden kann. Sie haben dieses Gift, um sich zu verteidigen. Wenn die Fliege in etwas hineinfällt, was sie verletzt, versucht sie sich mit allen möglichen Mitteln zu verteidigen. Der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) ordnete an, dass man diese giftigen Stoffe der Fliege durch die Heilung, welche Allah (subhaana wa ta’aalaa) im anderen Flügel bereit gestellt hat, neutralisieren soll. Die Fliege sollte in das Wasser oder die Speise untergetaucht werden, so dass das Heilmittel die Wirkung des Giftes ausgleichen kann.
Dies ist ein Heilverfahren, was selbst die besten Mediziner nicht selbständig entdeckt hätten, da es prophetischem Wissen entstammt. Ärzte mit Wissen und Verstand unterwerfen sich diesem prophetischen Heilmittel und bestätigen, dass er, welcher damit gesandt wurde, das perfekte menschliche Geschöpf ist, welches mit übermenschlicher, göttlicher Offenbarung unterstützt wurde.
Mehrere Ärzte gaben an, dass, wenn man die entzündete Stelle eines Skorpionstiches oder eines Hornissenbisses mit einer Fliege einschmiert, es aufgrund der Arznei im Flügel der Fliege den Schmerz lindert.
Wenn man den Kopf der Fliege abtrennt, und ihren Körper am Tumor des Augenlids reibt, so wird dies das Augenlid heilen.
Imam Ibnul Qayyim Al-Jauziyyah, rahimahullah
Die prophetische Medizin (deutsche Ausgabe, S. 106 - 107)