Frage:
Ich weiß, dass es einer Frau verboten ist, Haare von ihren Augenbrauen zu entfernen, aber was ist mit dem Rest des Gesichts? Ist es einer Frau erlaubt, Haare von ihrer Oberlippe zu entfernen oder von anderen Teilen des Gesichts, wenn die Frau besonders haarig ist?

Antwort:
Der Beweis, dass es für einer Frau erlaubt ist, Haare von ihrem Körper zu entfernen, ist das Grundprinzip, welches besagt, dass es für sie vorgeschrieben ist, sich für ihren Ehemann schön zu machen. Es gibt keinen Beweis, der darauf hindeutet, dass es nicht erlaubt ist, abgesehen von dem Verbot von "An-Namas", was das Entfernen von Haaren der Augenbrauen bedeutet.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajna ad-Daaima (17/130)


Frage:
Was ist das Urteil über Frauen, die ihre Körperhaare entfernen und wenn es erlaubt ist, wem ist es gestattet dies für sie zu tun?

Antwort:
Aller Lob gebührt Allah und Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.

Es ist für eine Frau erlaubt all ihre Körperhaare zu entfernen mit Ausnahme der Augenbrauen und der Haare auf dem Kopf. Es ist ihr nicht erlaubt sie ganz zu entfernen oder auch nur einen Teil von den Augenbrauen zu entfernen, egal ob durch rasieren oder andere Methoden.
Darüber hinaus können Frauen ihre Haare selbst entfernen oder ihre Ehemänner oder Mahrams können dies für sie tun - mit Außnahme der Stellen, die sie ihnen (den Mahrams) nicht zeigen dürfen. Andere Frauen können dies ebenfalls für sie tun, wenn die Bereiche die Stellen sind, die sie sehen dürfen.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 5/194


 

Das Ständige Komitee sagte: „Es liegt keine Sünde darin, wenn eine Frau Haare auf ihrer Oberlippe, ihren Oberschenkeln, Waden und Armen entfernt. Diese sind nicht von den Tanammus (Zupfen), welche verboten sind.“ (Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 5/194, 195)


 

Al-Nawawi (rahimahullah) sagte: „Die {النامصة} "Naamisah" ist die Frau, welche Haare vom Gesicht entfernt und die {المتنمصة} "Mutanammisah" ist diejenige, die danach fragt und es sich machen lässt. Diese Tat ist haram, es sei denn eine Frau entwickelt einen Bart oder einen Schnurrbart, in welchem Fall es nicht haram ist, diese zu entfernen, vielmehr ist es mustahabb (erwünscht) dies zu tun.“ (Scharh al-Nawawi von Sahih Muslim, 14/106)