Frage an Islam Fatwa:
Welche Belege gibt es dafür, bei ehrenvollen Handlungen mit der rechten Seite zu beginnen und bei unehrenhaften oder unreinen Handlungen die linke Seite - insbesondere im Zusammenhang mit dem Betreten und Verlassen des WCs, bzw. Badezimmer?
Imam al-Baghawi (rahimahullah) sagte:
„Und wenn man das WC betritt, beginnt man mit dem linken Fuß. Wenn man hinausgeht, beginnt man mit dem rechten Fuß.“
Quelle: Scharhus-Sunnah, Band 1, Seite 424.
Imam an-Nawawi (rahimahullah) sagte:
„Unsere Gefährten und andere von den Gelehrten sagen, dass es empfohlen (mustahabb) ist, mit der rechten Seite bei allem zu beginnen, was ehrenvoll ist, wie das Verrichten der Gebetswaschung (wudu), der Ganzkörperwaschung (ghusl), das Anziehen von Kleidung, Schuhen, Khuff, Hosen, das Betreten der Moschee, die Benutzung des Miswak, das Auftragen von Kuhl, das Schneiden der Nägel, das Kürzen des Schnurrbarts, das Entfernen der Achselhaare, das Rasieren des Kopfes, das Sprechen des Taslim im Gebet, das Verlassen des Waschraums, Essen, Trinken, Händeschütteln, das Berühren des Schwarzen Steins, das Nehmen und Geben und anderes, was in der Bedeutung ähnlich ist.
Und es ist empfohlen, die linke Seite bei dem Gegenteil davon vorzuziehen, wie beim Naseputzen, bei der Reinigung nach dem Toilettengang, beim Betreten des Waschraums, beim Verlassen der Moschee, beim Ausziehen der Khuff, der Hose, des Thawb, der Schuhe sowie bei Handlungen, die schmutzig sind oder dem ähnlich sind.
Die Belege für dieses Prinzip sind viele Hadithe, die in den Sahih-Werken überliefert wurden. Dazu gehört der Hadith von ‘Aischa (radiyAllahu anha), die sagte:
كان رسول الله صلى الله عليه وسلم يعجبه التيمن في شأنه كله في طهوره وترجله وتنعله
Der Gesandte Allahs (ﷺ) liebte es, in all seinen Angelegenheiten mit der rechten Seite zu beginnen - bei seiner Reinheit, beim Kämmen seiner Haare und beim Anziehen seiner Schuhe. (Überliefert von al-Bukhari und Muslim)
Und nach der Überlieferung von ‘Aischa (radiyAllahu anha), die ebenfalls sagte:
كَانَتْ يَدُ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم الْيُمْنَى لِطُهُورِهِ وَطَعَامِهِ وَكَانَتْ يَدُهُ الْيُسْرَى لِخَلاَئِهِ وَمَا كَانَ مِنْ أَذًى
Der Prophet (ﷺ) benutzte seine rechte Hand für seine Reinheit und für sein Essen, und seine linke Hand für den Toilettengang und für alles, was schädlich oder abstoßend ist. (Überliefert von Abu Dawud und anderen mit einer sahih-Überlieferungskette.)
Und nach der Überlieferung von Hafsah (radiyAllahu anha):
أن رسول الله صلى الله عليه وسلم كان يجعل يمينه لطعامه وشرابه وثيابه، ويساره لما سوى ذلك
Der Gesandte Allahs (ﷺ) pflegte seine rechte Hand für sein Essen, sein Trinken und seine Kleidung zu benutzen, und seine linke Hand für alles andere. (Überliefert von Abu Dawud und anderen mit einer guten (jayyid) Überlieferungskette)“
Quelle: Al-Majmu‘, Band 1, Seite 418.
Imam asch-Schawkani (rahimahullah) sagte:
„Was das Beginnen mit dem linken Fuß beim Betreten des Waschraums und mit dem rechten Fuß beim Verlassen betrifft, so hat dies einen Beweisansatz darin, dass die rechte Seite für das Ehrenvolle ist und die linke Seite für das Nicht-Ehrenvolle. Und was dies allgemein belegt, ist überliefert worden.“
Quelle: Sayl al-Jarrar, Band 1, Seite 64.
Schaikh al-Albani (rahimahullah) sagte:
„Was das Betreten des Waschraums betrifft, so kenne ich dafür bis jetzt keinen Beweis. Vielleicht ist es analog (qiyas) zum Verlassen der Moschee. Und Allah weiß es am besten.“
Quelle: Al-Irwa’ unter Hadith Nr. 93.
Übersetzer: Abu Davut Konyevi.