Frage an Islam Fatwa:
Was ist das Urteil über Schönheitsoperationen?
Und was ist das Urteil über das Erlernen der Wissenschaft der Verschönerung?
Antwort:
Schaykh Abd al-Aziz ibn Baz sagte: Kosmetische Eingriffe sind von zwei Arten:
- Kosmetische Eingriffe, die getan werden, um den Defekt {عيب} infolge eines Unfalls usw. zu entfernen. Hieran ist nichts falsch, da der Prophet (sall-Allahu alayhi wa sallam) jemandem, dessen Nase im Kampf abgetrennt wurde, die Erlaubnis gab eine Nase aus Gold zu tragen [1].
- Kosmetische Eingriffe, die überflüssig sind und nicht etwa getan werden, um einen Mangel {عيب} zu beheben, sondern um die Schönheit zu steigern. Dies ist haram, unzulässig, da der Gesandte Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) Frauen verfluchte, die Augenbrauen zupfen, diejenigen, die (anderen) die Augenbrauen gezupft haben, diejenigen, die Haarverlängerungen verwenden, diejenigen, die Haarverlängerungen (bei anderen) angebracht haben, diejenigen, die sich tätowieren lassen und diejenigen, die Tätowierungen (bei anderen) vornahmen (Ahadith siehe unten), da jenes eine Erweiterung der Schönheit, und nicht die Entfernung eines Defekts darstellt.
Im Hinblick auf den Medizinstudenten, der im Laufe seines Studiums über kosmetische Chirurgie lernt, es gibt nichts daran auszusetzen darüber zu lernen, doch darf er es nicht in Haram-Fällen umsetzen. Vielmehr soll er diejenigen, die danach fragen beraten, dies zu vermeiden, da es haram ist. Wenn dieser Rat von den Lippen eines Arztes kommt wird es vielleicht mehr Wirkung auf eine Person haben. (Fataawa Islamiyyah, 4/412)
Schaykh Ibn 'Utheymiin (rahimahullah) sagte: „Beseitigung von Defekten ist zulässig. Deshalb erlaubte der Prophet (sall-Allahu alayhi wa sallam) jemandem, dessen Nase im Kampf abgetrennt wurde, eine Nase aus Gold zu tragen [1]. Die Angelegenheit reicht weiter im Anwendungsbereich als jenes; sie umfasst auch Belange der Verschönerung und kosmetischen Chirurgie.
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Das, was getan wird, um einen Mangel{عيب}zu beheben ist zulässig, z.B. wenn eine Person etwas Verzerrtes an seiner Nase hat und es wird angepasst, oder er entfernt einen schwarzen Fleck. Daran ist nichts falsch.
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Doch wird es nicht getan, um einen Mangel zu beheben, wie z.B. bei Tätowierungen und dem Zupfen von Augenbrauen, dann ist dies verboten.“ (Majmuu al-Fataawa 11/93)
[1] {عن عرفجة بن أسعد أنه أصيب أنفه يوم الكُلاب في الجاهلية ( يوم وقعت فيه حرب في الجاهلية ) فاتخذ أنفا من وَرِق ( أي فضة ) فأنتن عليه فأمره النبي صلى الله عليه وسلم أن يتخذ أنفا من}
(At-Tirmidhi, 1770; Abu Dawuud, 4232; an-Nasaa’i, 5161. Dieser überlieferte Text wurde von Schaykh al-Albaani in ‚Irwa’ al-Ghaliil‘, 824 als Hasan klassifiziert.)
{لَعَنَ اللَّهُ الْوَاشِمَاتِ وَالْمُسْتَوْشِمَاتِ وَالنَّامِصَاتِ وَالْمُتَنَمِّصَاتِ وَالْمُتَفَلِّجَاتِ لِلْحُسْنِ الْمُغَيِّرَاتِ خَلْقَ اللَّهِ}
„Allah verfluchte die Frauen, die Tätowierungen machen und die Frauen, die jenes getan haben, die Frauen, die Haare im Gesicht zupfen und die Frauen, die dies getan haben, und Frauen, welche die Lücke zwischen ihren eigenen oder Zähnen anderer aus Gründen der Schönheit erweitern; (dabei das) verändernd, was Allah geschaffen hat.“ (Sahih Muslim, 3966)
Imaam al-Nawawi (rahimahullah) sagte:
„Die Frau, welche tätowiert ist diejenige, die eine Nadel oder ähnliches Werkzeug in die Haut der Hand, des Handgelenks, der Lippen oder in andere Teil des Körpers einer Frau sticht, bis sie Blut saugt, dann gibt sie die Färbemittel in die Wunde. Es ist haram dies zu tun, oder durch Wahlmöglichkeit getan zu haben. Ebenso, ist das Zupfen oder Entfernen von Haaren aus dem Gesicht haram, ob man es selbst macht oder jemanden danach fragt, es für einen vorzunehmen, es sei denn, eine Frau hat einen Bart oder Schnurrbart, in welchem Fall das Entfernen davon nicht haram ist.
Die Erweiterung des Abstands zwischen den Zähnen wird durch feilen zwischen den Schneidezähnen durchgeführt. Dies wird bei alten Frauen gemacht, um sie jugendlich wirken zu lassen und damit die Zähne schön aussehen, da diese attraktive Lücke zwischen den Zähnen charakteristisch für junge Mädchen ist. Wird eine Frau alt, werden ihre Zähne groß und sehen hässlich aus; so möchte sie sie feilen, um sie attraktiver aussehen zu lassen und um den Eindruck zu erwecken, dass sie jünger ist ... Es ist haram dies zu tun, oder es durch jemand anderen vorgenommen haben zu lassen, aufgrund des Hadithes, und weil es das Ändern der Schöpfung Allahs beinhaltet, und weil es eine Form der Täuschung und Lüge ist. Die Lücke zwischen den Zähnen zu erweitern ist etwas, das getan wurde, um eine Person schön aussehen zu lassen, was aufzeigt, was (ebenso bzgl. anderen Fällen) haram ist, wenn es im Streben nach Schönheit gemacht wird.
Doch wenn es als Behandlungsform aufgrund Problemen oder einer Fehlstellung der Zähne getan wird, dann gibt es nichts daran auszusetzen. Und Allah weiß es am besten. (An-Nawawi, Kommentar zu ‚Sahih Muslim‘, 13/107)
[…] `Alqama berichtete: „`Abdullah sagte: „Allah verfluche diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren, sich tätowieren lassen, ihre Augenbrauen entfernen, ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern pflegen!“
Diese Äußerung bekam eine Frau aus dem Stamm Banu Asad zu hören, die als Umm Ya`qub bekannt war. Sie kam zu `Abdullah und sagte: „Ich erfuhr, dass du solche und solche verflucht hattest.“ Er entgegnete: „Und warum soll ich nicht diejenigen verfluchen, die der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verflucht hatte, und dies befindet sich doch im Buche Allahs!“ Die Frau erwiderte: „Ich habe alles gelesen, was sich zwischen den zwei Buchdeckeln befindet, und da fand ich nichts davon, was du sagst.“ Er sagte zu ihr: „Wenn du es wirklich gelesen hättest, so hättest du das gefunden! Hast du darin folgendes nicht gelesen:
{وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانتَهُوا}
„Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet an, und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch“ (Surah Al-Haschr 59:7)
Sie sagte: „Doch!“ Er sagte: „Er (der Prophet) hat dies doch verboten.“ Die Frau hielt ihm vor: „Ich sehe, dass deine Frau dies tut!“ Er sagte zu ihr: „Geh hinein und sehe selbst nach.“ Da ging die Frau in sein Haus, sah nach, und fand nichts von dem, was sie erzählte. Er fuhr dann fort: „Wäre dies der Fall gewesen, so hätte ich mit ihr nichts Gemeinsames gehabt!“ (Auszüge aus dem ‚Sahih Al-Bucharyy‘, Nr. 4886, deutsche Ausgabe, im Arabischen Nr. 4886)
{عبد الله بن مسعود رضي الله عنه أنه قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يلعن المتنمصات والمتفلجات للحسن اللاتي يغيرن خلق الله}
'Abd-Allah ibn Masud (radiya-llahu anhu) sagte (ungf. übersetzt): „Ich hörte den Gesandten Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) jene Frauen verfluchen, die ihre Augenbrauen zupfen, und ihre Zähne zum Zweck der Verschönerung feilen, (dadurch) die Schöpfung Allahs ändernd.“ (Al-Bukhaari 4507, und Muslim)
Al-Nawawi (rahimahullah) sagte in seinem Kommentar zu ‚Sahih Muslim‘, den Hadith von 'Abd-Allah ibn Masud (radiya-llahu anhu) kommentierend, in welchem der Gesandte Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) Frauen verfluchte, die sich tätowieren lassen, sowie diejenigen, die andere tätowieren: Mit den Worten "und Frauen, die Zähne feilen", ist gemeint, dass sie dies zum Zweck der Verschönerung tun. Dies bedeutet, dergleichen ist haram zum Zwecke der Verschönerung, aber als medizinische Behandlung bei Notwendigkeit oder wegen eines Fehlers in den Zähnen und dergleichen, ist nichts Falsches daran.
Entscheidung des International Islamischen Fiqh-Rates (مجمع الفقه الإسلامي الدولي) über kosmetische Chirurgie
Der Rat des Internationalen Fiqh-Rates, der aus der Organisation der Islamischen Konferenz hervorgegangen ist und in seiner achtzehnten Sitzung in Putrajaya (Malaysia) vom 24. bis 29. Jumada Al-Akhirah 1428 AH, entsprechend dem 9. bis 14. Juli 2007, nach Prüfung der eingegangenen Forschungen zum Thema "Kosmetische Chirurgie und ihre Bestimmungen" und nach Anhörung der ausführlichen Diskussionen darüber, beschloss Folgendes:
Erstens: Definition der kosmetischen Chirurgie:
"Kosmetische Chirurgie ist jene Chirurgie, die sich mit der Verbesserung (Modifikation) des Aussehens eines Teils oder mehrerer Teile des sichtbaren menschlichen Körpers befasst oder deren Funktion wiederherstellt, wenn eine beeinträchtigende Störung aufgetreten ist."
Zweitens: Allgemeine Richtlinien und Bedingungen für die Durchführung kosmetischer Operationen:
1. Die Operation muss einen vom islamischen Recht anerkannten Nutzen erzielen, wie die Wiederherstellung der Funktion, die Korrektur eines Mangels und die Rückkehr der Schöpfung zu ihrem Ursprung.
2. Die Operation darf keinen Schaden verursachen, der den erwarteten Nutzen der Operation übersteigt, und dies wird von vertrauenswürdigen Fachleuten festgestellt.
3. Die Operation muss von einem qualifizierten Facharzt (Fachärztin) durchgeführt werden; andernfalls trägt er (sie) die Verantwortung (entsprechend der Entscheidung des Rates Nr. 142 (8/15)).
4. Die Operation muss mit Zustimmung des Patienten (Antragstellers der Operation) durchgeführt werden.
5. Der Arzt (Facharzt) muss den Patienten (der die Operation durchführen lässt) über die erwarteten und möglichen Risiken und Komplikationen der Operation aufklären.
6. Es darf keine andere, weniger invasive und weniger körperlich beeinträchtigende Behandlungsmethode als die Operation geben.
7. Die Operation darf nicht gegen die religiösen Texte verstoßen, wie zum Beispiel das Hadith von Abdullah ibn Mas'ud: "Allah verflucht die Tätowiererinnen und die Tätowierten, die Augenbrauenzupferinnen und diejenigen, die sich die Augenbrauen zupfen lassen, und diejenigen, die ihre Zähne für Schönheit feilen und die Schöpfung Allahs verändern" (überliefert von Al-Bukhari), und das Hadith von Ibn Abbas: "Verflucht sind die Haarverlängernden und diejenigen, die sich Haare verlängern lassen, die Augenbrauenzupferinnen und diejenigen, die sich die Augenbrauen zupfen lassen, die Tätowiererinnen und die Tätowierten, es sei denn aus medizinischen Gründen" (überliefert von Abu Dawud), und das Verbot des Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, dass Frauen sich wie Männer und Männer sich wie Frauen kleiden. Ebenso die Texte, die das Nachahmen anderer Völker oder Menschen des Lasters und der Sünde verbieten.
8. Es müssen die Regeln der medizinischen Behandlung eingehalten werden, einschließlich der Vermeidung von Alleinsein und der Regeln für das Aufdecken der Schamteile und anderes, es sei denn aus Notwendigkeit oder dringendem Bedarf.
Drittens: Die islamischen Rechtsbestimmungen
1. Es ist nach islamischem Recht erlaubt, notwendige und erforderliche kosmetische Chirurgie durchzuführen, die darauf abzielt:
- Die Form der Körperteile in den Zustand zurückzuführen, in dem der Mensch erschaffen wurde, gemäß dem Vers: "Wahrlich, Wir haben den Menschen in der schönsten Gestalt erschaffen" (Surah Al-Tin, Vers 4).
- Die übliche Funktion der Körperteile wiederherzustellen.
- Angeborene Defekte zu korrigieren, wie z.B. eine gespaltene Lippe (Hasenscharte), starke Nasenverkrümmung, Muttermale, überzählige Finger und Zähne und verwachsene Finger, wenn deren Vorhandensein zu materiellem oder emotionalem Schaden führt.
- Erworbene Defekte (durch Unfälle, Krankheiten usw.) zu korrigieren, wie z.B. Hauttransplantationen, Rekonstruktion der Brust nach einer Amputation oder teilweise, wenn ihre Größe zu medizinischen Problemen führt, sowie Haartransplantationen, insbesondere bei Frauen.
- Entstellungen zu entfernen, die physischen oder psychischen Schaden verursachen.
2. Es ist nicht erlaubt, kosmetische Verbesserungsoperationen durchzuführen, die nicht medizinisch indiziert sind und darauf abzielen, das gesunde Erscheinungsbild des Menschen nach Wünschen und Neigungen zu verändern, wie z.B. Operationen zur Veränderung der Gesichtsform, um ein bestimmtes Aussehen zu erreichen, oder um Gerechtigkeit zu täuschen, sowie Veränderungen der Nasenform, Vergrößerung oder Verkleinerung der Lippen und Veränderung der Augenform und Vergrößerung der Wangen.
3. Es ist erlaubt, das Gewicht (Abnehmen) mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, einschließlich Chirurgie (Fettabsaugung), zu reduzieren, wenn das Gewicht einen krankhaften Zustand darstellt und es keine andere, weniger invasive Behandlungsmethode gibt, vorausgesetzt, es besteht keine Gefahr.
4. Es ist nicht erlaubt, Falten chirurgisch oder durch Injektionen zu entfernen, es sei denn, es handelt sich um einen krankhaften Zustand, vorausgesetzt, es besteht keine Gefahr.
5. Es ist erlaubt, das Hymen zu rekonstruieren, das aufgrund eines Unfalls, einer Vergewaltigung oder eines Zwangs gerissen wurde. Es ist jedoch nicht erlaubt, das Hymen zu rekonstruieren, das aufgrund von Unzucht gerissen wurde, um Korruption und Täuschung zu verhindern. Es ist vorzuziehen, dass dies von Ärztinnen durchgeführt wird.
6. Der Facharzt muss sich in seiner medizinischen Praxis an die islamischen Regeln halten und diejenigen beraten, die kosmetische Chirurgie wünschen (denn Religion ist Beratung).
Empfehlungen:
1. Krankenhäuser, Privatkliniken und Ärzte sollten Gottesfurcht zeigen und keine verbotenen chirurgischen Eingriffe durchführen.
2. Ärzte und Chirurgen sollten sich in den Bestimmungen der medizinischen Praxis, insbesondere in Bezug auf kosmetische Chirurgie, weiterbilden und sich nicht nur aus finanziellen Gründen dazu verleiten lassen, ohne die rechtliche Beurteilung zu überprüfen. Sie sollten keine irreführenden Werbemaßnahmen verwenden, die den Tatsachen widersprechen.
Und Allah weiß es am besten.
Übersetzung: Abu Davut Konyevi