Frage:

Was ist das Urteil über jemanden, der die Menschen im Salah (Gebet) leitet, während er verletzt ist?

Antwort:

Wenn sich eine Schiene/Verband auf der Verletzung befindet, wird diese beim Wudu' (Gebetswaschung) und Ghusl (rituelles Bad) feucht abgewischt (mes'h), und dies wird ausreichen. In einem solchen Fall ist das Gebet, das von einer solchen Person geleitet wird, gültig, egal ob er nun die Menschen im Salah leitet, von einem Imam geführt wird oder das Gebet allein verrichtet.

Wenn sich jedoch die Verletzung nicht durch eine Schiene/Verband abgedeckt ist, sollte er nach dem Waschen der anderen Körperteile mit Wasser Tayammum (Trockenreinigung) für das verletzte Organ vornehmen. Allah (Gepriesen und Erhaben ist Er) sagt: { فاتقوا الله ما استطعتم } "So fürchtet Allah, so gut ihr könnt." [Surah At-Taghabun 64:16]

Darüber hinaus hat der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) ebenso wie andere Muslime, die in der Schlacht von Uhud verletzt wurden, das Gebet im verletzten Zustand verrichtet. Des Weiteren berichtete Abu Dawud (möge Allah barmherzig mit ihm sein) von Jabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass ein verletzter Mann seine Gefährten fragte, ob Tayammum für ihn erlaubt sei oder ob er Ghusl machen müsse. Sie sagten ihm, dass er Ghusl machen müsse. Als er sich wusch, starb er. Daraufhin sagte der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam):

{ قتلوه قتلهم الله ألا سألوا إذ لم يعلموا، إنما شفاء العي السؤال }

"Sie haben ihn getötet; möge Allah sie töten! Nachfragen ist sicherlich das Heilmittel gegen Unwissenheit." Der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) sagte dann:

{ إنما كان يكفيه أن يعصب على جرحه خرقة، ويمسح عليها، ويغسل سائر جسده }

"Es wäre ausreichend für ihn gewesen, seine Wunde mit einem Stück Stoff zu verbinden, darüber von außen zu wischen und dann den Rest seines Körpers zu waschen." [1]

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Band 10, Seite 119. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.


[1] Sunan Abu Dawud, Taharah (336).