Abu Musa berichtete: Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{أعظم الناس أجرا في الصلاة أبعدهم فأبعدهم ممشى}
„Die Leute, welche die größte Belohnung für das Gebet erhalten, sind diejenigen, welche aus der weitesten Entfernung kommen.“ (Al-Bukhaari, 623; Muslim, 622)
Muslim (653) überlieferte von Abu Hurayrah (radiya-llahu anhu):
{أَتَى النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رَجُلٌ أَعْمَى، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّه، إِنَّهُ لَيْسَ لِي قَائِدٌ يَقُودُنِي إِلَى الْمَسْجِدِ، فَسَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ يُرَخِّصَ لَهُ فَيُصَلِّيَ فِي بَيْتِهِ، فَرَخَّصَ لَهُ، فَلَمَّا وَلَّى دَعَاهُ، فَقَالَ: هَلْ تَسْمَعُ النِّدَاءَ بِالصَّلاةِ؟ قَالَ: نَعَمْ. قَالَ: فَأَجِبْ}
„Ein blinder Mann kam zum Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) und sagte: ‚Oh Gesandter Allahs, wahrlich, ich habe niemanden, der mich zur Moschee führt‘ und er bat den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) um die Erlaubnis, zuhause beten zu dürfen, und dieser gab sie ihm. Als er sich zum Gehen umdrehte, rief er ihn zurück und sagte: ‚Kannst du den Ruf zum Gebet hören?‘ Er sagte ‚Ja.‘ Daraufhin sagte er: ‚So reagiere darauf.‘“
Ibn Maajah (793) überlieferte von Ibn ‘Abbas (radiya-llahu anhum) dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ سَمِعَ النِّدَاءَ فَلَمْ يَأْتِهِ فَلَا صَلاةَ لَهُ إِلا مِنْ عُذْرٍ}
„Wer den Ruf (zum Gebet) hört und ihm nicht folgt, für den gibt es kein Gebet, außer für den, der eine Entschuldigung hat.” (Als Sahih von al-Albaani in ‚Sahih al-Jaami’‘, 637 eingestuft.)
Al-Nawawi (rahimahullah) sagte (‚Al-Majmuu‘, 4/353): Mit „Wer den Ruf (zum Gebet) hört“ ist gemeint: wenn der Mu’azzin an der Ecke der Stadt steht und andere Geräusche sowie der Wind nicht zu hören sind und wenn man gut lauscht. Wenn ein Zuhörender ihn hören kann, ist er verpflichtet (Anm. am Gebet teilzunehmen), und wenn er ihn nicht hören kann, dann ist er nicht dazu verpflichtet.
Das Ständige Komitee wurde gefragt: Wenn ich den Mu’azzin aus einer Entfernung von 800 Meter hören kann, sollte ich beten wo ich bin, oder zur Moschee gehen, von wo der Ruf zum Gebet kam?
Sie antworteten: „Du musst zu dieser Moschee gehen und dort mit der Gemeinschaft beten, oder in jeder anderen Moschee, wo es leichter für dich ist, sofern du dazu imstande bist“, dann zitierten sie die zwei oben genannten Ahadith.
Das Ständige Komitee wurde über einen Mann befragt, welcher im 8. Stock wohnt und die Moschee 500 Meter weit entfernt von ihm ist. Ist es ihm erlaubt, die Gebete in Gemeinschaft mit seiner Familie in seiner Wohnung zu beten?
Sie antworteten: Das Gemeinschaftsgebet in der Moschee ist Pflicht, du musst deshalb in die Moschee gehen und die Gemeinschaftsgebete dort mit den Muslimen beten. Du hast bei dieser Entfernung kein Recht auf eine Erlaubnis, das Salah mit deiner Familie zu verrichten. (Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah, 8/59)
Frage:
Gibt es irgendeine Definition einer Distanz zwischen dem Zuhause und der Moschee?
Antwort:
Es gibt keine spezielle Distanz, die in der Schari’ah definiert ist, vielmehr hängt dies von dem (landesüblichen) Brauch (‘Urf) ab, oder von der Distanz, aus welcher der Ruf (zum Gebet) ohne (Lautsprecher) gehört werden kann.
Schaykh Ibn ‘Uthaymiin, rahimahullah
As’ilah al-Baab al-Maftuh, Frage Nr. 700
„Es ist waajib für denjenigen, welcher den in normaler Lautstärke und ohne Verstärker (Lautsprecher) gerufenen Ruf (zum Gebet) hören kann, zu reagieren und das Gebet in der Gemeinschaft in der Moschee zu beten, in welcher (der Ruf) ausgerufen wurde […]
Aber diejenigen, welche weit entfernt von der Moschee leben und den Ruf (zum Gebet) nicht hören können, außer mit Verstärker, müssen nicht zur Moschee kommen. Sie und diejenigen mit ihnen können in einer separaten Gemeinschaft beten […]
Wenn sie jedoch die Erschwernis auf sich nehmen, das Gebet trotzdem in Gemeinschaft in der Moschee zu beten, deren Ruf sie nicht hören können, außer mit Verstärker, dann wird es ihnen größeren Lohn einbringen.“
Schaykh Ibn Baaz, rahimahullah
Majmuu’ Fataawa asch-Schaykh Ibn Baaz, 12/58