Frage:
Gehört es zur Sunnah, oh Scheich, nach dem Beenden des Pflichtgebets den Platz zu wechseln, um das freiwillige Gebet zu verrichten?
Antwort:
Ja, dies ist authentisch vom Propheten ﷺ überliefert. Es wurde meines Wissens bei al-Bayhaqī überliefert. Der Gesandte Allahs ﷺ sagte (sinngemäß):
أَيَعْجَزُ أَحَدُكُمْ أَنْ يَتَحَوَّلَ عَنْ يَمِينِهِ أَوْ عَنْ شِمَالهِ أَوْ أَمَامَه أَوْ وَرَاءَه.
„Ist einer von euch etwa unfähig, sich an einen anderen Platz zu begeben, nach rechts oder nach links oder nach vorne oder nach hinten?“
Auf diesen Hadith stützen sich die Gelehrten als Beweis dafür, dass es empfehlenswert ist, den Platz, an dem man das Pflichtgebet verrichtet hat, zu wechseln, um dort das freiwillige Gebet zu verrichten. Und Allah weiß es am besten.
Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī, rahimahullah
Übersetzung: Khidr ibn Malik