Frage:

Ist es mir erlaubt das Duha-Gebet zu verrichten, wenn ich in ein arabisches Land reise und dort für eine Weile bleibe?

Antwort:

Es ist erwünscht, das Duha-Gebet mit mindestens zwei Rakahs zu verrichten, unabhängig davon, ob man Reisender ist oder nicht. Man verrichtet es von dem Zeitpunkt nach dem die Sonne aufgegangen ist, bis die Sonne die Mitte des Himmels erreicht.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Frieden und Segen seien auf dem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.

Das Ständige Komitee für islamische Forschung und Rechtsfragen
(Schuyukh: `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, Bakr Abu Zayd)

Quelle: Fatawa al-Lajnah ad-Daima > Gruppe 2 > Band 6: Fiqh - Salah 2 > Salat-ul-Duha; Zweite Frage der Fatwa-Nr.: 19136

Übersetzt von Umm Suhayl at-Turkiyyah


Siehe auch: