Frage:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem Witr- und dem Nachtgebet?
Antwort:
Shaykh Ibn Baaz (rahimahullah) sagte:
Das Witr ist Teil des Salaatul-Layl; es ist Sunnah. Und es ist das letzte Gebet in der Nacht. (Es ist) ein Rakah, mit dem man das Salaatul-Layl am Ende der Nacht abschließt, oder in der Mitte der Nacht oder am Anfang der Nacht, nach dem ‘Ischaa‘-gebet. Du betest, was immer du kannst, dann schließt du es mit einem (Rakah) ab.
Fataawa Ibn Baaz, 11/309
Shaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) sagte:
Die Sunnah – sowohl in Wort als auch in Tat – unterscheidet zwischen dem Salaatul-Layl (Gebet in der Nacht) und dem Witr-gebet. Die Ahlul-‘Ilm unterschieden auch zwischen ihnen in Bezug auf das Urteil und die Art, wie sie verrichtet werden:
Was die Differenzierung, welche in der Sunnah gemacht wird, angeht, so fragte ein Mann gemäß dem Hadith von Ibn ‘Umar den Propheten (sallallahu ‘alayhi wa sallam): „Wie wird das Salaat al-Layl verrichtet? Er sagte:
{مثنى مثنى ، فإذا خفت الصبح فأوتر بواحدة}
“Immer in zwei Rak’ah, dann, wenn du fürchtest, dass die Morgendämmerung herein bricht, bete Witr mit einem (Rak’ah).” (Al-Bukhary; siehe ‚Al-Fath‘, 3/20)
Bezüglich der Art, wie der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) zwischen ihnen in seinen Taten differenzierte, so betete der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) gemäß dem Hadith von ‘A‘ischa (radiya-llahu anha) folgendermaßen:
{كان النبي صلى الله عليه وسلم يصلي وأنا راقدة معترضة على فراشه ، فإذا أراد أن يوتر أيقظني فأوتر}
„Der Prophet (sallallahu ‘alayhi wa sallam) betete, während ich quer über seinem Bett lag. Wenn er Witr beten wollte, weckte er mich auf und ich betete Witr.“ (Al-Bukhary; siehe ‚Al-Fath‘, 2/487)
Auch von Muslim (1/51) mit den Worten überliefert:
{كان يصلي صلاته بالليل وأنا معترضة بين يديه فإذا بقي الوتر أيقظها فأوترت}
“Er betete seine Gebete in der Nacht, während ich vor ihm lag ...”, wenn nur noch das Witr übrig war, weckte er sie auf und sie verrichtete dann das Witr.
Muslim (1/508) berichtet auch, dass sie sagte:
{كان رسول الله صلى الله عليه وسلم يصلي من الليل ثلاث عشرة ركعة يوتر من ذلك بخمس لا يجلس في شيء إلا في آخرها}
„Der Gesandte Allahs (sallallahu ‘alayhi wa sallam) betete gewöhnlich 13 Rak’ah in der Nacht, fünf von ihnen waren Witr, in welchen er nicht saß, außer am Ende.“
Und Muslim (1/513) berichtet von ihr, dass als Sa’d ibn Hishaam zu ihr sagte: „Erzähl mir über das Witr-gebet des Gesandten Allahs (sallallahu ‘alayhi wa sallam)“ sie dann antwortete:
{ويصلي تسع ركعات لا يجلس فيها إلا في الثامنة فيذكر الله ويحمده ، ويدعوه ، ثم ينهض ولا يسلم ، ثم يقوم فيصلي التاسعة ، ثم يقعد فيذكر الله ، ويحمده ، ويدعوه ، ثم يسلم تسليماً يسمعنا}
„Er betete 9 Raka’aat, worin er nicht saß außer in der 8. (Rak’ah), in der er Dhikr an Allah machte, Ihn lobpries und Ihn anrief, dann stand er auf, ohne Salam (zu geben), dann verrichtete die 9. (Rak’ah), wonach er sich hinsetzte und Dhikr an Allah machte, Ihn lobpries und Ihn anrief, hiernach gab er den Tasliim, den wir hören konnten.“
In Bezug auf die Art, bei welcher sich die Gelehrten zwischen dem Urteil zum Witr und dem Salaatul-Layl unterschieden, so unterschieden sie sich darin, ob das Witr Waajib ist. Abu Hanifah war der Ansicht, dass es Waajib ist; dies wurde von Ahmad in ‚Al-Insaa‘f und ‚Al-Furuu’‘ berichtet. Ahmad sagte: „Wer immer es absichtlich unterlässt, das Witr zu beten, der ist ein schlechter Mann, dessen Zeugnis nicht angenommen werden soll.“
Die bekannte Ansicht in unserer Madhhab ist, dass das Witr Sunnah ist. Und dies ist die Madhhab von Maalik und Asch-Schaafi’i.
In Bezug auf das Salaatul-Layl gibt es keine Differenz (unter den Gelehrten). In ‚Fath al-Baari‘ (3/27) heißt es: „Ich habe niemanden gesehen, der die Ansicht vertrat, dass das Salaatul-Layl verpflichtend sei, außer einige der Taabi’iin.
Ibn ‘Abd al-Barr sagte: ‚Einige der Taabi’iin vertraten die Ansicht, dass das Qiyaam Al-Layl Waajib sei, selbst wenn es nur für die Dauer des Melkens eines Schafes getan würde. Aber die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist die, dass es empfohlen ist.‘“
In Bezug auf die Differenzierung der Gelehrten zwischen den Arten, in welchen das Witr und das Salaatul-Layl verrichtet werden, so sagen unsere Hanbali Fuqaha’ deutlich, dass sie auf verschiedene Weise getan werden. Sie sagten: „Salaatul-Layl wird in jeweils zwei Rak’ah gebetet. Und sie sagten bezüglich dem Witr: Witr kann in fünf oder sieben (Rak’ah) verrichtet werden, in welchen man nicht sitzt außer im letzten. Wenn eine Person Witr mit 9 (Rak’ah) betet, sollte sie sofort nach der 8. (Rak’ah) sitzen und den Taschahhud rezitieren, dann sollte sie aufstehen, bevor sie den Salam gibt, die 9. (Rak’ah) beten, hiernach den Taschahhud verrichten und den Salam geben. Dies wurde von dem Autor von ‚Zaad al-Mustaqni’‘ bestätigt.“
Majmuu’ Fataawa Ibn ‘Uthaymiin, 13/262-264
Anmerkung: Das Witrgebet ist Teil des Gebets in der Nacht (Salaatul-Layl), aber es unterscheidet sich in der Art wie es verrichtet wird in manchen Details: indem man nur einen Taschahhud am Ende verrichtet, außer bei dem Witr, welches aus 9 Raka’aat besteht. Witr kann auch mit drei oder einem Rakah verrichtet werden. Wenn es in drei Rakah verrichtet wird, dann werden auch diese durchgehend gebetet, mit nur einem Taschahhud am Ende.