Frage:
Wie sollte eine betende Person handeln, wenn sie den ersten Taschahhud vergisst?
Antwort:
Wenn eine Person den ersten Taschahhud vergisst, zur dritten Rak’ah aufsteht und beginnt, die Fatihah zu rezitieren, soll sie gemäß der Meinung der Mehrheit der Gelehrten nicht wieder in die sitzende Stellung zurückkehren. Wenn sie dies tut, indem sie weiß, dass die Rückkehr, nicht erlaubt ist, ist ihr Gebet ungültig, da sie bereits eine neue, verbindliche Handlung begonnen hat.
Die verbindliche Handlung (d.h. den Taschahhud), die sie vergessen hat, kann durch die Niederwerfungen der Vergesslichkeit (Sujud al-Sahw) wieder gut gemacht werden.
Der Beweis hierfür ist der Hadith, der von al-Mughirah ibn Schu‘bah berichtet wurde: „Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Wenn der Imam nach der zweiten Rak’ah anfängt aufzustehen, sich dann erinnert, bevor er vollkommen senkrecht steht, dass er sitzen sollte, soll er sich hinsetzen, doch wenn er vollkommen senkrecht steht, soll er sich nicht setzen, jedoch (anschließend) zwei Niederwerfungen der Vergesslichkeit vollziehen.“ (Abu Dawud, Nr. 1036; Silsilah as-Sahihah, 321)
Kurz gesagt, wenn jemand für die dritte Rak’ah aufsteht, den Taschahud vergisst, kann eines der drei folgenden Abläufe geschehen:
1. Wenn er sich daran erinnert, bevor er vollkommen senkrecht steht, soll er sich wieder hinsetzen.
2. Wenn er sich daran erinnert, nachdem er vollkommen senkrecht steht, und bevor er begonnen hat Al-Fatihah zu rezitieren, dann ist es besser für ihn, sich nicht hinzusetzen, doch wenn er sich hinsetzt, ist sein Gebet gültig.
3. Wenn er sich daran erinnert, nachdem er angefangen hat, Al-Fatihah zu rezitieren, dann ist es ihm nicht erlaubt, zum Taschahhud zurückzukehren.
Ibn Qudamah, rahimahullah
Quelle: Al-Mughni ma’a al-Scharh al-Kabir, 1/677