Frage:
In einer Fernsehsendung hörte ich, dass es einer Frau verboten (haraam) ist, das Salaah (rituelle Pflichtgebet) zu verrichten, während ihre Füße unbedeckt sind. Was ist das Urteil hierzu?
Antwort:
Es ist waajib (verpflichtend) für die Frau im Salaah, alles von ihrem Körper zu verhüllen; das ihre Füße dabei verhüllt sind ist ebenfalls waajib.
Was das Gesicht angeht, so darf sie es aufdecken, wenn keine Nicht-Mahram Männer anwesend sind. [1]
Bezüglich dem bisherigen Unbedecktsein deiner Füße (im Gebet), wird dir aufgrund der Unwissenheit hierüber vergeben - so Allah will.
Und von Allah ist der Erfolg. Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Bakr Abu Zayd, `Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz Bin Baz)
alifta.net> Gruppe 2> Band 5: Fiqh - Salah 1> Bedeckung der ‘Awrah> Urteil über das Nichtbedecken der Füße einer Frau während ihres Salah> Erste Frage der Fatwa Nr. 16371; Band 5, Seite 143
[1] Anmerkung: Darüber, ob das Gesicht und die Hände der Frau zur ‘Aurah gehören, besteht Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Siehe z.B.: „Keine authentische Überlieferung der Sahaba, die beweist das Frau ihr Gesicht verdecken muss“