Frage an Islam Fatwa:

Wir haben zu Hause eine Adhan-Uhr, die den Gebetsruf ausgibt. Ist es erlaubt, die Dua und Adhkar zu diesem abgespielten Adhans zu machen, oder sollte dies nur geschehen, wenn der Adhan live vom Muazzin ausgerufen wird?


Frage:
Der Azan aus Mekka oder der Stadt Riad, der im Radio ausgestrahlt wird - wenn jemand das Radio eingeschaltet hat, ist es erlaubt, diesem Azan zu folgen? Und wenn es zu Ende ist, machen wir dann die Dua, das nach dem Azan gesprochen wird oder nicht? Und was ist das Urteil?

Antwort:
Der Azan muss entweder live ausgerufen werden. Das heißt, der Azan wird zur Gebetszeit vom Muezzin ausgerufen, und dies entspricht der allgemeinen Aussage des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam):

{ إذا سمعتُم المؤذنَ فقولوا مثلَ ما يقولُ }

"Wenn ihr den Muezzin hört, sprecht was er spricht." (d.h. sprecht ihm nach) [Bukhari und Muslim]

Die Fuqahaa (Gelehrten des Fiqh), möge Allah ihnen gnädig sein, sagten jedoch, wenn das Salah (Gebet), für das der Azan ausgerufen wird, bereits verrichtet wurde, dann antwortet man nicht darauf.

Der zweite Fall ist, wenn der Azan jedoch aufgezeichnet und nicht live ist sollte man nicht darauf antworten, weil dies nicht als echter Azan betrachtet wird. Das bedeutet, dass er nicht live vom Muezzin ausgerufen wurde, sondern eine Aufnahme eines früheren Azans ist.

Quelle: Audioaufnahme, auch verschriftlicht in Fatāwā Nūr 'Alā al-Darb, Band 22. Übersetzung: Abu Davut Konyevi, Anmerkung: Bei der Übersetzung wurde der Versprecher des Schaikhs nicht übernommen, den er im Anschluss korrigiert hat.

Siehe auch:  und: