Frage:

Wie erkennt man den Eintritt der Gebetszeit?

Antwort:

Man erkennt dies durch eigene Beobachtung. Das heißt, man beobachtet die entsprechenden Anzeichen: Man beobachtet den Anbruch der Morgendämmerung, den Zenit der Sonne, den Schatten und dessen Länge beim Mittags- und Nachmittagsgebet, den Sonnenuntergang sowie das Verschwinden der Abendröte. So erkennt man den Eintritt der Gebetszeit durch eigene Beobachtung.

Wenn man diese Anzeichen selbst sehen kann, muss man sich danach richten. Kann man sie jedoch nicht sehen, bemüht man sich, anhand dessen, was nach überwiegender Vermutung auf den Eintritt der Gebetszeit hindeutet, eine Einschätzung vorzunehmen. Dies kann beispielsweise durch das Heranziehen eines Gebetskalenders oder der bekannten, auf astronomischen Berechnungen beruhenden Gebetszeiten erfolgen. Dadurch lässt sich der Eintritt der Gebetszeit annähernd bestimmen, und es entsteht eine überwiegende Vermutung.

Wenn man also das Anzeichen für den Eintritt der Gebetszeit nicht selbst beobachten kann, richtet man sich nach den Berechnungen, da mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von deren Richtigkeit auszugehen ist und sie als Hinweis auf die Gebetszeit dienen. Ebenso kann man sich auf die Mitteilung einer vertrauenswürdigen Person stützen, die einem mitteilt, dass die Gebetszeit eingetreten ist, denn auch die Mitteilung einer vertrauenswürdigen Person begründet eine überwiegende Vermutung.

Auf die Aussage einer nicht vertrauenswürdigen Person darf man sich hingegen nicht verlassen. Für denjenigen, der über den Eintritt der Gebetszeit informiert, gilt als Voraussetzung, dass er in seiner Mitteilung vertrauenswürdig ist. Das heißt, er muss zu den Menschen gehören, die für ihre Wahrhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit bekannt sind, und er muss außerdem die Gebetszeiten kennen.

Somit wissen wir, dass der Eintritt der Gebetszeit durch eigene Beobachtung sowie durch Hinweise, die darauf hindeuten, erkannt wird. Der Muslim bemüht sich daher, anhand dieser Hinweise zu einer Einschätzung zu gelangen.

Die dritte Möglichkeit ist die Mitteilung einer vertrauenswürdigen Person: Wenn eine vertrauenswürdige Person ihm mitteilt, dass die Sonne untergegangen ist, verrichtet er das Abendgebet und bricht sein Fasten, sofern er fastet. Wenn ihm eine vertrauenswürdige Person mitteilt, dass die Morgendämmerung angebrochen ist, richtet er sich nach ihrer Mitteilung: Er verrichtet das Morgengebet, enthält sich des Essens und Trinkens und beabsichtigt das Fasten. Ebenso verhält es sich mit den übrigen Gebetszeiten.

Scheich Salih al-Fauzān

Übersetzer: Khawer Malik