Frage:
Was sagen Sie über den Hadith: „Wer auch immer das Salah unterlässt, hat Kufr begangen.“?

Antwort:
Das ist nicht der erste Hadith, in dem gesagt wird: „Wer auch immer dieses und jenes tut, hat Kufr begangen“. Ihr kennt den bekannten Hadith, in dem es heißt: „Wer auch immer bei etwas anderem als Allah schwört, hat Kufr begangen“. Aber wenn jemand sagt: „Ich schwöre beim Leben meines Vaters“, sagen wir nicht, dass dieser abtrünnig geworden ist.
Und ihr kennt auch die Überlieferung von 'Umar bin al-Khattaab in Sahih al-Bukhari, in dem der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) ihn bei seinem Vater schwören hörte. Da sagte er (sallAllahu alaihi wa sallam): „Schwört nicht bei euren Vätern. Wer auch immer von euch schwören will, der soll bei Allah schwören oder schweigen.“ (Sahih An-Nasaa’i, Nr. 3775; Sahih al-Jaamiʽ, Nr. 1923)

Auch ist der Hadith von 'Abdullah ibn 'Umar (radiAllahu anhu) bekannt, der sagte, dass er den Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) sagen hörte:

{مَنْ حَلَفَ بِغَيْرِ اللَّهِ فَقَدْ كَفَرَ أَوْ أَشْرَكَ.}

„Wer bei anderen als bei Allah schwört, begeht Kufr oder Schirk“. (Jaami` At-Tirmithi, Nr. 1535, Buch 20, Hadith 13)

Also ist es nicht zwingend notwendig, dass der Ausdruck: „Wer auch immer dies und das getan hat, hat Kufr begangen“ den Kufr meint, der jemanden aus dem Islam ausschließt. Vielmehr kann er mehrere Bedeutungen haben, wie z. B. dass jemand dem Kufr nahe ist oder dass er den Kufr mit den Taten (also den kleinen Kufr) begangen hat oder solche Bedeutungen, die die Leute des Wissens auf eine Übereinstimmung mit Quran und Sunnah zurückführen müssen.

„Wer auch immer das Gebet unterlässt, hat Kufr begangen“, aber wir sagen auch „wer auch immer ‚la ilaha illallah‘ aufrichtig sagt, wird das Paradies betreten“ (Silsilatul-Ahadith is-Sahiha, Nr. 2355) und „wer auch immer aufrichtig la ilaha illallah sagt, dem wird es eines Tages nutzen.“ (Sahih al-Jaamiʽ, Nr. 6434), wie in dem Hadith von al-Bazzar und anderen berichtet wird. In einem anderen Hadith wird erwähnt, dass "der Sklave, der vor seinem Herren davonläuft, Kufr begangen hat." (Sahih Muslim, Nr. 68)

Solche Aussagen sind sehr zahlreich: „Er hat Kufr begangen, er hat Kufr begangen.“ Keiner dieser Ahadith wird nach der augenscheinlichen Bedeutung - er hat Kufr begangen - interpretiert.
Der Hadith: „Wer auch immer das Gebet unterlässt, hat Kufr begangen“ wird genauso behandelt wie die anderen Überlieferungen selben Wortlauts: „Er hat Kufr begangen“. Also gibt es viele mögliche Interpretationen für diesen Hadith genauso wie auch für die anderen (Ahadith).  Beispielsweise die Überlieferung „Derjenige, der durch sein Gerede Unheil stiftet, wird das Paradies nicht betreten.“ (Sahih al-Bukhari, Nr. 6056, Sahih Muslim, Nr. 105). Aber bedeutet dies, dass er durch sein Gerede Kafir geworden ist? Die Antwort ist: Wenn er glaubt, dass seine Handlung erlaubt ist, ist das Paradies für ihn verboten. Wenn er jedoch das Verbot anerkennt und zugibt, dass er falsch handelt, ein Sünder und Unheilstifter ist, dann ist seine Angelegenheit bei Allah, wie Er, Der Mächtige und Majestätische sagt:

{إِنَّ اللَّـهَ لَا يَغْفِرُ أَن يُشْرَكَ بِهِ وَيَغْفِرُ مَا دُونَ ذَٰلِكَ لِمَن يَشَاءُ}

"Allah vergibt gewiß nicht, daß man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will." (Surah An-Nisaa' 4:48)

Das Unterlassen des Salah ist eine Tat, die jemanden dazu führt, ohne Iman zu sterben - und wir suchen Zuflucht bei Allah davor. Des Weiteren ist das Unterlassen des Gebets von den Eigenschaften der Kufar, die nicht beten und keine Zakah zahlen. Also ähnelt der Muslim, der nicht betet, einem Kafir. Also ist sein Kufr der Kufr der Taten, solange er an die Verpflichtung des Salahs glaubt. Es gibt viele Überlieferungen, die wegen ihrer eigentlichen Bedeutung erklärt werden müssen.
Beispiel: Während der Abschieds-hajj ordnete der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) Jarir bin Abdillah al-Bajali an, die Leute zum Schweigen und zum Zuhören zu bringen und er (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte den Leuten: „Werdet nach mir nicht wieder ungläubig, indem einige von euch die Nacken anderer schlagen (d.h. umbringen).“ (Sahih al-Bukhari, Nr. 4405)

Und er (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte: „Einen Muslim zu beleidigen, ist Ungehorsam gegenüber Allah und einen Muslim zu bekämpfen, ist Kufr." (Sahih al-Bukhari, Nr. 6044)
Aber wenn ein Muslim einen anderen Muslim bekämpft, ist dieser dann abtrünnig geworden? Die Antwort ist nein. Weil Allah sagt:

{وَإِن طَائِفَتَانِ مِنَ الْمُؤْمِنِينَ اقْتَتَلُوا فَأَصْلِحُوا بَيْنَهُمَا ۖ فَإِن بَغَتْ إِحْدَاهُمَا عَلَى الْأُخْرَىٰ فَقَاتِلُوا الَّتِي تَبْغِي حَتَّىٰ تَفِيءَ إِلَىٰ أَمْرِ اللَّـهِ}

"Und wenn zwei Gruppen von den Gläubigen miteinander kämpfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen. Wenn die eine von ihnen gegen die andere widerrechtlich vorgeht, dann kämpft gegen diejenige, die widerrechtlich vorgeht, bis sie zu Allahs Befehl zurückkehrt." (Surah Al-Hujuraat 49:9)
Allah betrachtet beide Gruppen - die frevelnde und die zu Unrecht bekämpfte - als Gläubige, obwohl der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) im vorherigen Hadith sagte: „Einen Muslim zu beleidigen, ist Ungehorsam gegenüber Allah und gegen ihn zu kämpfen, ist Kufr.“ Also wie wird der Kufr hier definiert? Es ist der kleine Kufr; Kufr in den Taten.
Und die Überlieferung über das Salah, in der es heißt, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, Kufr begangen hat, wird genauso interpretiert. Es wird gesagt, dass er dem großen Kufr nahe ist, dass er nah daran ist, zu sterben, ohne auf dem Islam zu sein. Oder es wird gesagt, dass er Kufr in den Taten begangen hat. Diese Interpretation ist notwendig, um die Überlieferungen des Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) miteinander in Einklang zu bringen.


Scheikh al-Albaani, rahimahullah

Silsilat ul-huda wan-nur, Tape Nr. 81

 

Siehe auch: Frage über Urteil von Schaikh Utheymin über den, der das Gebet unterlässt