Der Muslim muss jedes der fünf Salawaat (rituellen Pflichtgebete) zu seiner jeweils fälligen Zeit verrichten, so wie es von Allah verordnet und verbal, als auch praktisch vom Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) festgelegt wurde. Der Erhabene sagte:
{إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَّوْقُوتًا.}
„Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:103)
Und der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{صل الصلاة لوقتها!}
„Verrichtet das Gebet zu seiner vorgeschriebenen Zeit!“ [1]
Es ist demzufolge weder erlaubt, das Salaah (rituelle Pflichtgebet) vor, noch nach seiner vorgeschriebenen Zeit zu verrichten. Eine Ausnahme davon bildet eine Person, der es aus gesetzlich entschuldigten Gründen erlaubt ist, zwei Gebete zu verbinden, wie das Reisen über eine Distanz, bei der es erlaubt ist, das Gebet zu verkürzen und bei Krankheit, die es einer Person schwer macht, nicht die Gebete zu verbinden. Ein weiterer Entschuldigungsgrund bildet Regen und Schlamm {المطر والوحل}.
Schaykh-ul-Islaam Ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte: „Zeit ist die wichtigste Grundlage des Salaah; deshalb ist das Verrichten des Salah in seiner vorgeschriebenen Zeit so verpflichtend wie das Fasten zu seiner vorgeschriebenen Zeit im Ramadaan, welches man nicht auf eine andere Zeit verschieben kann. Jedoch ist es erlaubt, Zhuhr (das Mittagsgebet) und `Asr (das Nachmittagsgebet) zu verbinden, während man (während der Hajj) in `Arafah steht und Maghrib (das Abendgebet) und `Ischaa' (das Nachtgebet) zu verbinden, während man sich in Muzdaalifah aufhält, wie übereinstimmend von den Muslimen bestätigt wird. Ebenso ist es gemäß vieler Gelehrter erlaubt, Zhuhr und `Asr oder Maghrib und `Ischaa' zu verbinden, wenn man auf der Reise ist, krank oder dergleichen Entschuldigungsgründe aufweisen kann.
Aber es ist nicht erlaubt, die Gebete zu verschieben (verspäten), welche während des Tages bis zur Nacht verrichtet werden müssen oder diejenigen, welche während der Nacht bis zum Tag verrichtet werden müssen, wenn die Situation des Reisens, der Krankheit, ein bestimmter Beruf oder was immer für Entschuldigungsgründe vorliegen mögen, gegeben sind, gemäß der übereinstimmenden Meinung der Gelehrten. `Umar ibn Al-Khattaab (radiya-llahu anhu) sagte: „Das Verbinden zweier Gebete ohne (gültige) Entschuldigung, ist von den großen Sünden (Al-Kabaa‘ir).“ [2] (Majmuu` Al-Fataawaa 22/30-31)
Demgemäß begehen diejenigen einen schwerwiegenden Fehler, die sich damit beeilen, die Gebete zu verbinden, wenn es nur wolkig ist oder wenn es ein wenig regnet, ohne Beschwernis zu verursachen oder selbst wenn es heftig regnet, ohne jedoch die Straßen matschig werden zu lassen. Überdies sind Gebete, die aus solchen Gründen verbunden werden, ungültig, weil sie aus ungültigen Entschuldigungsgründen verbunden werden und weil das Gebet vor seiner vorgeschriebenen Zeit verrichtet wird.
Mögen Allahs Salaah und der Salaam auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz Al Al-Shaykh, Salih Al-Fawzan, `Abdul-`Aziz Bin Baz)
alifta.net> Gruppe 2> Band 7: Fiqh – Salah 3> Urteil zum Verbinden der Gebete im Falle von Regen oder Schlamm> Fatwa Nr. 18081; Band 7, Seite 24-25
[1] Ahmad, Band 5, S. 149 u. 157; Muslim, Buch: Die Moscheen und Gebetsplätze, Kapitel: Die Missbilligung der Verzögerung des Saalahs von seiner vorgeschriebenen Zeit, Unterkapitel: Was der im Saalah Geführte tun sollte, wenn der Imaam es verzögert, Nr. 648; Abu Dawud, Buch: Salaah, Kapitel: Wenn der Imaam das Salaah von seiner vorgeschriebenen Zeit verzögert, Nr. 431; Al-Tirmidhy, Buch: Salah, Kapitel: Die frühzeitige Durchführung des Salaahs, wenn der Imaam es von seiner vorgeschriebenen Zeit verzögert, Nr. 176; Ibn Majah, Buch: Iqamah, Kapitel: Wenn Menschen das Salaah von seiner vorgeschriebenen Zeit verzögern, Nr. 1256.
[2] At-Tirmidhy, Buch: Salah, Kapitel: Die Kombination zweier Gebete am Wohnort, Nr. 188. Ibn Abbaas erzählte, dass der Prophet (salla’allahu alayh wa sallam) sagte:
{من جمع بين الصلاتين من غير عذر فقد أتى بابًا من أبواب الكبائر}
„Wer zwei Gebete ohne (legale) Entschuldigung verbindet, kam durch eine Tür, der Türen der großen Sünden (Kabaa’ir)." Aber er klassifizierte den Hadiith als da‘iif (schwach).
Anmerkung:
Siehe auch den restlichen Teil dieser Fatwa: Freitagsgebet mit Nachmittagsgebet zu verbinden ist verboten
Siehe auch: Darf eine Frau zuhause die Gebete bei starkem Regen zusammenlegen?