Frage:
Eine Frau sagt, dass sie das erste Mal mit 13 Jahren ihre Menstruation hatte, während es Ramadan war. Da sie unwissend diesbezüglich war, betete sie in der Zeit und fastete. Jedoch hat sie bis heute diese Fastentage noch nicht nachgeholt.
Es ist zu erwähnen das ihr das Urteil nicht bewusst war, dass es haram ist während der Menstruation zu fasten, und ebenso die Verpflichtung, dass man die verpassten Fastentage des Ramadan nachholen muss, wenn Ramadan vorbei ist. Dies war bei ihr viele Jahre der Fall. Muss sie nun diese Tage nachholen?
Antwort:
Erstens ist es der Menstruierenden Frau nicht erlaubt, zu beten oder zu fasten, während sie ihre Periode hat. Sie hat einen Fehler begangen, als sie dies tat. Deshalb muss sie Taubah machen und Allah um Vergebung bitten, denn sie kann für Unwissenheit über die Schar’iah bei solchen Angelegenheiten nicht entschuldigt werden. Es war verpflichtend für sie, sich über das Urteil dazu zu informieren.
Zweitens ist es verpflichtend für sie, diese verpassten Tage des Ramadan nachzuholen, sei dies nun von einem Ramadan oder mehreren. Jedoch wird sie keinen Lohn für das Fasten während ihrer Menstruationsperiode erhalten. Zusätzlich muss sie für jeden Tag, den sie verpasst hat, eine arme Person mit einem halben Sa‘ Nahrung der Grundnahrung ihres Landes (1 Sa‘ = etwa 3 kg) speisen.
Schaykh ibn Baaz, rahimahullah
www.alifta.com - Fataawa von Ibn Baz> Band 15> Buch über das Fasten> Menschen, für die das Fasten obligatorisch ist und legale Entschuldigungen für das Fastenbrechen > Menstruierende Frau fastet aus Unkenntnis über das Urteil