Frage:

Ich habe gefastet und im Moschee geschlafen. Nachdem ich aufgewacht bin, stellte ich fest, dass ich einen nächtlichen Samenerguss hatte. Beeinträchtigt der feuchte Traum (nächtlicher Samenerguss) das Fasten? Zumal ich keine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vorgenommen habe und ohne diese das Gebet verrichtet habe. Und ein anderes Mal traf mich ein Stein am Kopf, woraufhin Blut austrat – breche ich dadurch das Fasten? Und was ist mit dem Erbrechen – macht es das Fasten ungültig oder nicht? Ich bitte um Aufklärung.

Antwort: 

Der feuchte Traum macht das Fasten nicht ungültig, denn er geschieht ohne Willen des Menschen. Jedoch ist die Ghusl der Janaba verpflichtend, wenn dabei Samenflüssigkeit (Mani) austritt. Denn der Prophet wurde dazu befragt und antwortete, dass derjenige, der einen nächtlichen Samenerguss hatte, sich waschen muss, wenn er „Wasser“ findet – das heißt: Samenflüssigkeit.

Dass du ohne Ghusl das Gebet verrichtet hast, ist ein Fehler deinerseits und ein großer verwerflicher Akt. Du musst das Gebet nachholen, nachdem du die Ghusl vollzogen hast, und aufrichtig zu Allah, dem Erhabenen, bereuen.

Der Stein, der deinen Kopf traf und Blut hervorrief, macht dein Fasten nicht ungültig. Ebenso das Erbrechen, das ohne deine Absicht (ungewollt) aus dir kam, macht dein Fasten ebenfalls nicht ungültig.
Denn der Prophet sagte:

{ من ذرعه القيء فلا قضاء عليه، ومن استقاء فعليه القضاء }

„Wer vom Erbrechen übermannt wird, der muss das Fasten nicht nachholen. Wer aber absichtlich erbricht, der muss das Fasten nachholen.“ [1]

Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ibn Bāz, rahimahullah

Quelle: Veröffentlicht in Kitab ad-Daʿwa Band 1, S. 121, und in der Zeitschrift Al-Mujtamaʿ, Ausgabe 655 vom 21.04.1404 n. H. (مجموع فتاوى ومقالات الشيخ ابن باز, Bd. 15, S. 275).

Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1] Überliefert von Ibn Majah im Buch „As-Siyam (Das Fasten)“, Kapitel: „Was über den Fastenden berichtet wurde, der sich übergibt“, Hadith Nr. 1676.