Frage:
Ich hörte, dass es für den Fastenden Pflicht ist beim Fastenbrechen eine ungerade Anzahl von Datteln (also witr) zu essen, wie fünf oder sieben Datteln usw. Ist dies Pflicht?

Antwort:
Es ist weder Pflicht noch Sunnah, dass der Mensch mit einer ungeraden Anzahl (an Datteln), drei, fünf, sieben oder neun, das Fasten bricht, außer am Fest des Fastenbrechens (‘Id-ul-Fitr). Denn es ist authentisch überliefert, dass der Prophet (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) nicht zum Gebet am Fest des Fastenbrechens rausging, bis er eine ungerade Anzahl an Datteln aß. Doch über diese Situation hinaus beabsichtigte der Prophet (sallallaahu ‘alayhi wa sallam) nicht, die Datteln in ungerader Anzahl zu essen.


Schaykh Muhammad Ibn Saalih al-Uthaymin, rahimahullaah

Nuur 'aalaa-d-Darb, Kassette 354


Übersetzt von Mosa Khalaf