Frage:
Die Waschräume in Flugzeugen sind sehr klein und manchmal sind ihre Wände und Fußböden offensichtlich unrein (naajis). Wenn ich in ihnen Wudu verrichte, bin ich nicht sicher, ob meine Kleider durch das Berühren der Wände und den Fußboden naajis wurden. Jedoch bete ich trotzdem mit ihnen, aber wenn ich mein Ziel erreiche, wechsle ich meine Kleider und wiederhole mein Gebet, nachdem die Gebetszeit vorbei ist. Wie sieht das Urteil dazu aus?

Antwort:
Alhamdulillah.

Erstens: Du musst sicher sein, dass die Wände des Waschraumes naajis sind.

Zweitens: Wenn du dessen sicher bist, so werden Kleider nicht unrein, nur weil sie mit etwas in Berührung kommen, außer wenn die Kleider oder die Wände nass sind, was die Najaasah (Unreinheit) daran kleben lässt.

Drittens: Wenn du sicher bist, dass dies passiert ist, dann bete in den unreinen Kleidern. Aber in dem Fall musst du die Unreinheit von der Kleidung abwaschen, indem du den Fleck, der unrein ist, abwäschst. Wenn du jedoch kein reines Kleidungsstück findest, bete und wiederhole nicht das Gebet, weil Allah sagt: {فاتَّقُوا الله ما استَطعْتُم}

„Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt” (Surah Al-Taghaabun 64:16)
 

Schaykh Muhammad ibn Saalih al-’Uthaymin, rahimahullah

I’laam al-Musaafiriin bi Ba’d Aadaab wa Ahkaam as-Safar wa maa yakhuss al-Mallaahiin al-Jawwiyyiin von Schaykh Muhammad ibn Saalih al-’Uthaymin, S. 9