Frage:

In wenigen Tagen beginnen die zehn Tage von Dhul-Hidschah. Was ist Ihr Ratschlag an alle zur (bestmöglichen) Ausnutzung dieser Tage? Ich bitte um eine Erläuterung ihres Vorzugs und der darin empfohlenen Taten.

Antwort: 

Die zehn Tage von Dhul-Hidschah beginnen mit dem Eintritt des Monats Dhul-Hidschah und enden mit dem Tag des Opferfestes.

Die Taten in diesen Tagen beschrieb der Gesandte Allahs :

«مَا مِنْ أَيَّامٍ الْعَمَلُ الصَّالِحُ فِيهِنَّ أَحَبُّ إِلَى اللَّهِ مِنْ هَذِهِ الْأَيَّامِ ٱلْعَشْرِ. قَالُوا: وَلَا الْجِهَادُ فِي سَبِيلِ اللَّهِ؟ قَالَ:وَلَا الْجِهَادُ، إِلَّا رَجُلٌ خَرَجَ بِنَفْسِهِ وَمَالِهِ، فَلَمْ يَرْجِعْ مِنْ ذَٰلِكَ بِشَيْءٍ»

 

„Es gibt keine Tage, in denen rechtschaffene Taten Allah lieber sind als in diesen Tagen.“ Sie sagten: „Nicht einmal der Jihad auf dem Weg Allahs?“ Da sagte er : „Nicht einmal der Jihad – außer ein Mann, der mit sich selbst und seinem Vermögen hinauszieht und nichts davon zurückkehrt.“

Daher ermutige ich meine muslimischen Brüder, diese großartige Gelegenheit zu nutzen und sich in diesen zehn Tagen von Dhul-Hidschah mit rechtschaffenen Taten zu bemühen, wie etwa:
– das Rezitieren des Qurʾāns,
– die verschiedenen Formen des Gedenkens wie das Takbīr (Allāhu akbar), das Tahlīl (Lā ḥaula wa-lā quwwata illā billāh), das Taḥmīd (Alḥamdulillāh) und das Tasbīḥ (Subḥānallāh),
– das Spenden,
– das Fasten
– und jegliche guten Taten – streng dich darin an.

Erstaunlich ist, dass Menschen gegenüber diesen zehn Tagen nachlässig sind! Man sieht sie im Ramadan in den letzten zehn Tagen sehr eifrig, aber in den zehn Tagen von Dhul-Hidschah erkennt man kaum jemanden, der zwischen ihnen und anderen Tagen unterscheidet. Wenn aber ein Mensch in diesen Tagen rechtschaffene Werke verrichtet, so hat er das wiederbelebt, wozu der Prophet an rechtschaffenen Taten aufgerufen hat.

Wenn diese zehn Tage begonnen haben und jemand das Opfer darbringen will, dann darf er nichts von seinem Haar, seinen Nägeln oder seiner Haut entfernen – nichts davon, solange er opfern möchte.

Was aber die Personen betrifft, für die geopfert wird, so ist es kein Problem. Wenn jemand also für sich und seine Familienangehörigen ein gemeinsames Opfertier schlachtet – wie es der Sunnah entspricht –, dann gilt für die Familienmitglieder kein Verbot, Haare oder Nägel zu schneiden oder etwas von der Haut zu entfernen. Die Verpflichtung betrifft nur denjenigen, der das Opfertier darbringt, also den Vater.

Was ihr von der Aussage hört: „Verboten ist es für den, der opfert oder für den geopfert wird“ – das ist die Aussage einiger Gelehrter.

Was die Überlieferung angeht, so sagte der Prophet :

«فَإِذَا أَرَادَ أَحَدُكُمْ أَنْ يُضَحِّيَ، فَلَا يَأْخُذْ مِنْ شَعَرِهِ، وَلَا مِنْ بَشَرَتِهِ، وَلَا مِنْ ظُفُرِهِ شَيْئًا»

„Wenn einer von euch opfern will, so soll er nichts von seinem Haar, seiner Haut und seinen Nägeln entfernen.“

Die Anrede richtet sich also an denjenigen, der das Opfertier darbringen möchte.

Wenn nun jemand sagt: „Was ist, wenn dieser, der opfern möchte, zum Hajj reist und die Umra vollzieht, wobei er sich die Haare kürzt, obwohl er seiner Familie aufgetragen hat, das Opfertier zu schlachten?“

Dann sagen wir: Das schadet nicht. Denn das Kürzen der Haare bei der Umra ist ein Bestandteil der Riten, die erfüllt werden müssen, ebenso wie das Kürzen oder Rasieren beim Hajj, so ist darain nichts auszusetzen, auch wenn er nicht weiß, ob seine Familie das Opfertier schlachtet oder nicht.

Scheich Muḥammad al-‘Uthaimīn, rahimahullah

Übersetzung: Khawer Malik