Frage:

Ist es erlaubt, die Zakah al-Fitr ins Ausland zu entrichten, zum Beispiel nach Afghanistan?

Antwort:

Was wir als richtig ansehen ist, dass es nicht erlaubt ist, die Zakah al-Fitr ins Ausland zu entrichten, solange es im eigenen Land Menschen gibt, die Anspruch auf die Zakah al-Fitr haben.

Dies ist auch das, was die Rechtsgelehrten der Hanbalis erwähnt haben, möge Allah ihnen barmherzig sein.

Denn wenn sie ins Ausland entrichtet wird, hat sie keine sichtbare Erscheinung unter den Menschen des Landes und keine Erscheinung innerhalb der Familie.

Wenn sie jedoch als ein Saa' an Nahrungsmitteln entrichtet wird, weiß die Familie davon und spürt, dass sie eine der sichtbaren religiösen Handlungen des Islams ist. So lernt der Jüngere ihre Verpflichtung vom Älteren.

Scheich Muḥammad al-‘Uthaimīn, rahimahullah

Übersetzer: Khawer ibn Malik