Frage:
Wie lautet die Fatwa bezüglich dem Besuchen von Gräbern und dem Versuch, Allah (subhanahu wa ta’aalaa) mithilfe der Mausoleen näher zu kommen, und der Benutzung von Schafen und Reichtümern, um ihnen (den Verstorbenen) näher zu kommen, sowie der Besuch des Mausoleums von Sayyid al-Badawi, al-Husain und Sayyidah Zainab? (1)

Antwort:
Das Besuchen der Gräber besteht aus zwei Arten:

  • Die Erste ist gesetzlich beschränkt und erwünscht.

Es ist der Besuch der Gräber, um Bittgebete für den Verstorbenen zu sprechen und für ihn um Gnade zu bitten; und auch, um sich den Tod zu vergegenwärtigen und um sich auf das Jenseits vorzubereiten. Dies hat seine Grundlage in dem Hadith des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam):

{زوروا القبور, فإنها تزكر كم الآخرة!}

"Besucht die Gräber, denn sie erinnern euch an das Jenseits!" (2)

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) und seine Gefährten pflegten es, die Gräber zu besuchen. Trotzdem gilt dies nur für Männer, nicht für Frauen. Was die Frauen angeht, so ist es ihnen nicht gestattet, die Gräber zu besuchen. Tatsächlich sollen sie davon abgehalten werden, dies zu tun, denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) verfluchte die Frauen, welche die Gräber besuchen (3), denn ihr Besuch bei den Gräbern ist für sie eine große Versuchung. Und auch für andere stellen sie (durch ihr Verhalten) eine Versuchung dar, wegen ihrem Mangel an Geduld und ihrem großen Kummer, der sie überkommt. Es ist ihnen daher gesetzlich nicht erlaubt, die Gräber zu besuchen. Es wird in den Sahih ebenfalls festgestellt, dass Umm Atiyah (radiya-llahu anhu) sagte: "Uns wurde verboten, dem Trauerzug zu folgen, aber es wurde nicht streng verfolgt." Dies zeigt, dass sie aus Furcht, es könnte für sie eine zu große Versuchung sein, oder ihretwegen und wegen ihrer mangelnden Geduld, davon abgehalten wurden, dem Trauerzug bis zum Friedhof zu folgen.

Die Grundregel wenn etwas, das angeordnet wurde, verboten wird.

Allah (subhana wa ta’ala) sagte:

{وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانتَهُوا}

"Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch." (Surah Al-Haschr:7)

Was das Sprechen von Bittgebeten für den Toten angeht (wie im Totengebet), ist dies Männern wie Frauen gestattet. Dies wurde authentisch im Hadith des Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) und von seinen Gefährten (radiya-llahu anhum) berichtet.

Was das Folgen des Beerdigungszuges betrifft, kann die Aussage von Umm Atiyah (radiya-llahu anhu): "aber es wurde nicht streng verfolgt"nicht als Beweis dafür gewertet werden, dass es den Frauen erlaubt wäre, dem Beerdigungszug zu folgen. Denn das Verbot stammt vom Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) und dies verbietet diese Tat. Ihre Feststellung "aber es wurde nicht streng verfolgt" muss auf ihrer Erinnerung beruhen und sie vermutete, dass es so war, aber ihre persönliche Erinnerung kann nicht als Widerspruch zur Sunnah gelten.

  • Die zweite Art, die Gräber zu besuchen, ist ein Irrglaube.

Es ist der Besuch der Gräber, um Bittgebete zu den Toten zu sprechen und um sie um Hilfe zu bitten, oder um Opfer oder Gelöbnisse zu ihren Gunsten zu machen. Dies ist ein Übel und eine große Form des Schirk. [4] Wir bitten Allah (subhana wa ta’ala) um Sicherheit!
Eng hiermit verknüpft ist das Besuchen der Gräber, um spezielle Bittgebete zu machen, Quran zu lesen oder auf dem Friedhof zu beten. Dies alles ist Ketzerei, Irrglaube. Diese Art des Grabbesuchs ist nicht gesetzlich empfohlen und stellt einen der Wege dar, die zum Schirk führen.

Also gibt es drei Formen der Besuche:

  1. Die erste Form ist gesetzlich empfohlen. Welche ist, wenn man den Friedhof besucht, um für den Verstorbenen (Bittgebete von Allah) zu erbeten und um sich den Tod zu vergegenwärtigen.
  2. Die zweite Form ist, wenn man das Grab besucht, um Quran zu lesen, dort zu beten oder ein Opfer darzubringen. Dies ist Ketzerei und führt zu Schirk.
  3. Die dritte Form ist, wenn man das Grab besucht, um im Namen des Verstorbenen zu opfern um ihm näher zu kommen, (oder) aus irgendeinem Grund zu dem Verstorbenen zu beten, anstatt zu Allah (subhana wa ta’ala) oder um ihn zu Hilfe, um Unterstützung oder einen Sieg zu bitten. Dies sind alles große Formen des Schirk [4]. Wir bitten Allah (subhana wa ta’ala) um Sicherheit vor ihnen! Man muss vorsichtig bei derartigen Erneuerungen sein. Es ist völlig bedeutungslos, ob der Verstorbene, der angebetet wird, ein Prophet, ein Saalih (Rechtschaffener) oder sonst etwas war. Unter diese Kategorie fällt auch, was manche Unwissende am Grab des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) tun: Bittegebete zu ihm zu sprechen und ihn um Rettung zu bitten. Es beinhaltet ebenso, was die Leute an den Gräbern von Al-Husain, Al-Badawi, Schaykh Abdul-Qaadir al-Jilaani und anderen tun.

Allah (subhana wa ta’ala) ist der Eine, Den wir um Hilfe bitten.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Mar´ah (Fataawa für Frauen), 1. Frage

[1] Diese Frage bezieht sich auf eine, in vielen Teilen der Muslimischen Welt weit verbreitete Sitte. Die drei Mausoleen, die in der Frage genannt werden, befinden sich in Ägypten. Menschen besuchen sie und opfern von ihrem Reichtum oder Tiere, weil sie denken, dies in der Ehre des Verstorbenen zu tun, würde sie Allah näher bringen und Allah wäre mit ihnen zufrieden.

[2] Teil eines Hadith, den Muslim, Ahmad, An-Nasa'i, Abu Dawud und Ibn Majah mit "Tod" anstatt "Jenseits" als letztem Wort überliefern. Ibn Majah überliefert auch etwas Ähnliches mit "Jenseits" als letztem Wort.

[3] Dies wird in einem Hadith von At-Tirmidhi, An-Nasa'i, Abu Dawud, Ibn Majah und Ahmad berichtet. Allerdings überliefern sie alle von Abu Salih, der ein schwacher Überlieferer war, deshalb halten viele Hadithgelehrte (wie Ibn Hajr, Al-Albani, und andere) diese Überlieferung für schwach. Die korrekte (hasan) Überlieferung dieses Hadith besagt, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) jene Frauen verfluchte, die regelmäßig die Gräber besuchen. (At-Tirmidhi, Ibn Majah und Ahmad. Gemäß Al-Albani ist diese Überlieferung hasan. Siehe Muhammad Nasir ad-Diin al-Albani, Sahih Sunan at-Tirmidhi (Riyadh: Maktab al-Tarbiyah al Arabi li-Daul al Khaliidj. 1988) Bd. 1, S. 308). Dies kann dem Hadith eine andere Deutung verleihen, wie Abdur-Rahman al-Mubarakfuri angibt, in 'Tuhfah al-Ahwadi bi Scharh Jami' at-Tirmidhi', Beirut: Dar al-Fikr, n.d, Bd. 4, S. 160.

Bakr Abu Zaid deutet diesen Hadith so, dass er das gleiche bedeutet, wie der vorangegangene. Siehe Bakr Abu Zaid Juz'fi Ziyarat an-Nisa li-lQubuur (Riyadh: Dar al-aasima, 1994) S. 24-27.

Wenn eine Frau dafür bekannt ist, dass ihr Benehmen auf dem Friedhof nicht mit den Regeln der Schar'iah zu vereinbaren ist, dann sollte sie laut der übereinstimmenden Ansichten der Gelehrten davon abgehalten werden, die Gräber zu besuchen. Allah weiß es am besten.

[4] "Große Form des Schirk" bedeutet, dass diese Handlung einen unter bestimmten Umständen aus dem Glauben des Islam hinausfördert.