Frage:
Ist es für mich erlaubt die (Surah) al-Fatihah beim Erreichen des Friedhofes zu rezitieren, oder nachdem ich ihn besucht habe?
Es ist nicht vorgeschrieben, die al-Fatihah, oder irgendeine andere Surah (bei den Gräbern) zu rezitieren. Es ist für den Mu’min, der Gräber besucht, vorgeschrieben, die Einwohner (d.h. die Verstorbenen im Friedhof) mit dem Salam zu grüßen. Die al-Fatihah oder eine andere (Surah) aus dem Qur‘an zu rezitieren hat jedoch keine Grundlage, da der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
„Verrichtet eure (freiwilligen) Gebete in euren Häusern, und macht sie nicht zu Grabstätten.“ [1]
„Denn wahrlich, der Satan flieht vor einem Haus, in dem die Surah al-Baqarah verlesen wird.“[2]
Daher ist der Quran in den Moscheen und Häusern zu rezitieren, und nicht in den Grabstätten. So sollte weder die al-Fatihah, noch eine andere Surah in den Friedhöfen rezitiert werden.
„Salamu ‘alaykum, Bewohner dieser Stätte, von den Gläubigen und Muslimen, und wir werden euch, so Allah will, folgen. Ich bitte Allah, uns und euch Wohlbefinden zu verleihen.“ [3]
„Salamu ‘alaykum, Bewohner von den Leuten der Gläubigen. Wir werden euch folgen, so Allah will.“[4]
„Und möge Allah gnädig mit denen sein, die uns (im Tod) vorausgegangen sind und denjenigen, die nach uns kommen.“ [5]
Dies sind die Bittgebete, die man beim Besuchen der Grabstätte sagen sollte: „Friede sei mit euch, Bewohner von den Leuten der Mu’minuun. Möge Allah gnädig mit denen sein, die uns (im Tod) vorausgegangen sind und denjenigen, die nach uns kommen. Ich bitte Allah, uns und euch Wohlbefinden zu verleihen. Möge Allah uns und euch vergeben.” u.s.w. Dies ist von der Sunnah, das Rezitieren (des Quran) hingegen hat keine Grundlage; und es ist weder vor, nach, oder während des Besuchs legitim.
Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz, rahimahullah
Fataawa Nuur `Ala ad-Darb, Kassette Nr. 205, Frage 8.
Aus einer Audioaufnahme des Scheiches
Übersetzt von Seyyid Abu Abdillah