Frage:
Was ist das Urteil zu al-Istithnaa‘ [1] während des Bittgebets, wie das Sagen von: „Möge Allah dich inschaa’Allah belohnen“, im Lichte des folgenden Hadith:

Der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte: “Wenn jemand von euch ein Dua sprechen will, soll er um seine Angelegenheit mit Entschlossenheit bitten, und er soll nicht sagen: „Oh Allah, mein Gott, wenn Du willst, gib mir“; denn es gibt keinen, der Allah dazu nötigen kann.“ (Al-Bukhari, Nr. 7026)

Antwort:
Das Urteil leitet sich genau von diesem Hadith ab. Wir sagen, dass wenn jemand im Bittgebet: „InschaAllah“ sagt, während er dabei Istithnaa‘ und die wörtliche Bedeutung davon beabsichtigt, dann ist dies genau das, wovon der Prophet (sallAllahu alaihi wassallam) uns abgeraten hat, als er uns empfohlen hat, beim Dua-machen entschlossen zu sein und es nicht abhängig vom Willen Allahs zu machen.

Denn wahrlich, es gibt niemanden, der gegen Allahs Befehl handeln kann. Allah gibt und dies nimmt niemals irgendetwas von dem weg, was Er hat.
Wenn jedoch die Redewendung („InschaAllah“) von den Lippen kommt, ohne dass man dabei Istithnaa‘ beabsichtigt, wie, indem manche Leute sagen: „Ich tu es, inschaa’Allah …“ oder: „Ich gehe, inschaa’Allah ...“, dann bestätigt diese Redewendung ihre gegenwärtigen Taten. Sie meinen damit nicht: „Wenn Allah will“.

Sie beabsichtigen damit nur den Segen Allahs, des Gepriesenen und Erhabenen, indem sie Seinen Namen erwähnen und in Seinem Namen handeln. In solch einem Fall sollten wir es leicht nehmen, aber wir sagen trotzdem dass es zum Benehmen beim Dua gehört, nicht „inschaa’Allah“ (so Allah will) dabei zu sagen, selbst wenn man Istithnaa‘ nicht beabsichtigt. Denn es wurde nicht überliefert, dass der Prophet (sallAllahu alaihi wassallam) und seine Sahaba in ihren Dua „Inschaa‘Allah“ sagten.

Wir sagen also, wenn man diese Formulierung benutzt, um seine Taten (, um welche man in seiner Dua bittet) „einzusegnen“, dann ist es erlaubt, aber es geht trotzdem gegen das, was richtiger ist, da der Prophet (sallAllahu alaihi wassallam) dies nicht getan hat und davon abgeraten hat. Deshalb ist dies ein Verstoß gegen den oben erwähnten Hadith, wenn jemand in seinem Dua, mit der Absicht des Istithnaa‘: „inschaa’Allah“ sagt. Vielmehr sollte der Muslim in seinem Bittgebet entschlossen sein!


Shaikh Muhammad 'Umar Bazmul, hafidhahullah

Aus einer Audioaufnahme mit dem Wissen und der Erlaubnis des Schaykhes. Datei Nr. AAMB018, datiert 1423/6/25

 


[1] Al-Istithnaa‘ bedeutet sprachlich: „Jemanden von etwas freistellen“. Wir sind zu Istithnaa‘ in unseren Reden („inschaa’Allah“ zu sagen) verpflichtet, wenn wir darüber reden, was wir in der Zukunft tun werden oder planen zu tun, siehe Surah Al-Kahf, Verse 23-24. Al-Istithnaa‘ im Du'a zu sagen bedeutet jedoch, die Angelegenheit Allah zu überlassen, anstatt darin entschlossen zu sein und Allah um das zu bitten, was man benötigt. Deshalb soll man dies nicht im Bittgebet tun.