Frage:
Man ist verpflichtet, Dhikr (Gedenken Allahs) zu jeder Zeit und an jedem Ort zu machen, außer an Orten, an denen es verboten ist, Dhikr zu machen, wie zum Beispiel im Badezimmer. Sollte man den Dhikr im Badezimmer auch mit seinem Herzen vollständig unterlassen?
Antwort:
Das Dhikr im Herzen ist Mashru‘ (islamisch akzeptabel) zu jeder Zeit und an jedem Ort, (sei es) im Badezimmer oder anderswo.
Jedoch ist das Makruh (verwerflich) im Badezimmer, Dhikr mit der Zunge zu machen, aus Respekt gegenüber Allah (Gepriesen ist Er), außer für die Tasmiyah (sagen: "Bismillah [Im Namen Allahs]"), wenn man Wudu' (Waschung) verrichtet, welche man aussprechen sollte, wenn es nicht möglich ist, die Wudu' außerhalb des Badezimmers zu vollziehen. Nach Ansicht einiger Gelehrter ist es Wajib (verpflichtend) und nach der Mehrheit der Gelehrten (Jumhur) eine betonte Sunnah.
Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 5, Seite 408. Übersetzung: Abu Davut Konyevi