Frage:

Wie lautet die Fatwa über jemanden, der sagt, manche der Gesetze der Scharia müssten erneuert werden, sie müssten angepasst werden, denn sie seien mit den Entwicklungen unserer Tage und Zeiten nicht vereinbar. Beispielsweise was das Erbe angeht, das Gesetz, das besagt, dass ein Mann den doppelten Anteil bekommt, müsse überdacht werden. ...

Antwort:

Die Gesetze, die Allah (subhana wa ta’ala) für Seine Diener festgelegt und in Seinem edlen Buch oder durch die Zunge Seines Gesandten (sallAllahu alayhi wa sallam) deutlich gemacht hat - wie die Gesetze über die Erbschaft, die fünf täglichen Gebete, Zakat, Fasten und so weiter, hat Allah (subhana wa ta’ala) für Seine Diener deutlich gemacht und darüber ist sich die muslimische Gemeinschaft (Ummah) einig - ihnen darf nicht widersprochen werden, sie dürfen von niemanden verändert werden, denn sie wurden für diese Gemeinschaft eingesetzt, um von der Zeit des Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) und nach ihm, bis zur Stunde [des Gerichts], angewendet zu werden.
Zu diesen Gesetzen gehört der Vorzug der männlichen Kinder über die weiblichen Kinder und Großkinder und Brüder und Halbbrüder des Vaters [bei der Erbschaft]. Allah (subhana wa ta’ala) sagt dies klar in Seinem edlen Buch und die Gelehrten sind sich darin einig.

Aus diesem Grund ist es unsere Pflicht, mit Glauben und Überzeugung gemäß dem zu handeln. Wenn jemand behauptet, dass etwas, das sich von der Scharia unterscheidet, passender ist, dann ist er ein Kafir.

Ähnlich wie wenn irgendeiner sagt, es sei erlaubt, gegen die Scharia zu verstoßen, der ist auch ein Kafir. Und zwar weil er sowohl Allah (subhana wa ta’ala) und Seinem Gesandten (sallAllahu alayhi wa sallam), wie auch der übereinstimmenden Ansicht der Ummah widerspricht.
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Wir bitten Allah (subhana wa ta’ala) um Sicherheit und um Sicherheit für alle Muslime vor der Irreführung durch Versuchungen und vor dem Abweichen von der reinen Schari’ah.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa al-Mar´ah - 3. Frage


[1] Überliefert bei Bukhary, Ahmad, Abu-Dawud, An-Nasa’i, At-Tirmidhi und Ibn Majah.