Frage:
Ich spendete etwas Geld bei der Arbeit für einen guten Zweck, aber nur weil ich befürchtete, mich vor meinem Vorgesetzten in Verlegenheit zu bringen. Läge es in meiner Hand, hätte ich nicht einmal die Hälfte eines Cents gespendet.

Werde ich für die Spende genauso belohnt, als ob ich sie mit guter Absicht (Niyyah) gegeben hätte?

Antwort:
Wenn die Angelegenheit so ist wie du beschrieben hast, dann wirst du dafür nicht belohnt, da du nicht beabsichtigst hast Allahs Wohlgefallen zu erlagen, indem du spendest; vielmehr hast du es für das Wohlgefallen deines Vorgesetzten gespendet, da du dich vor ihm gefürchtest hast.

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte in einem authentischen Hadith: "Die Taten entsprechen den Absichten; Wahrlich, jede Person wird das erwerben, was er beabsichtigte." (Sahih Al-Bukhari Nr. 1, Sahih Muslim Nr. 1907)


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Fataawa Islamiyyah - Band 8, Seite 104