Frage:
Manche bringen den Jinn Talasim (Glücksbringer) und sagen zu ihnen: „Ha“.
Sie bringen sie dazu, schon lange begrabene Schätze aus der Erde hervorzubringen.
Was ist das Urteil hierüber?

Antwort:
Diese Tat ist nicht erlaubt, denn meistens beinhalten diese Talasim, die sie mit sich bringen, Schirk. Und Schirk ist eine gefährliche Sache. Allah sagte: „Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein. Die Ungerechten werden keine Helfer haben.“ (Sura al-Ma’idah, Vers 72)

Und wer zu ihnen geht, täuscht sie und sie täuschen ihn. Er täuscht sie dadurch, dass er ihnen das Gefühl gibt, wahrhaftig zu sein. Und sie täuschen ihn,  denn er gibt ihnen Geld. Es ist Pflicht, jenen aus dem Weg zu gehen und nicht zu ihnen zu gehen und seine muslimischen Brüder davor zu warnen, dorthin zu gehen.

Meistens betrügen solche Leute die Menschen und nehmen ihr Vermögen zu Unrecht. Sie sagen ihre Worte, ohne sich festzulegen. Wenn ihre Worte dann mit der Vorherbestimmung übereinstimmen, dann verbreiten sie das unter den Leuten und sagen: „Wir haben es gesagt und so ist es auch geschehen.“ Wenn es nicht übereinstimmt, behaupten sie falsche Dinge, die dafür verantwortlich sein sollen, dass es nicht geklappt hat.

Ich richte meinen Ratschlag an jene, die dadurch geprüft werden und sage ihnen: Seid davor gewarnt, den Menschen etwas vorzulügen und Allah zum Teilhaber zu machen und den Menschen zu Unrecht ihr Geld zu nehmen! Denn das Ende des Diesseits ist nahe und die Abrechnung am Tag der Auferstehung ist schwer. Ihr müsst euch wegen dieser Tat Allah reuevoll zuwenden, rechtschaffene Taten machen und dafür sorgen, dass euer Vermögen halal ist. Doch Allah verleiht den Erfolg.


Schaykh Uthaymin, rahimahullah

Aus ‚Aqidah der sunnitischen Glaubensgemeinschaft‘ - Band 1, Fataawa des ehrenwerten Gelehrten Uthaymin