Frage: Ist es erlaubt, „SubhanAllah“ zu sagen, wenn der Imam einen Vers rezitiert, die die Erhabenheit Allahs, des Erhabenen, verherrlicht?
Antwort:
Ja, (es ist erlaubt.)
Der Prophet ﷺ, wie von Ḥudhaifah – möge Allah mit ihm zufrieden sein – und anderen überliefert wurde, pflegte während des Gebets,
- wenn er auf ein Vers der Barmherzigkeit stieß, Allah (um Barmherzigkeit) zu bitten.
- Und wenn er auf ein Vers der Strafe stieß, suchte er Zuflucht. Er suchte Zuflucht bei Allah.
- Und wenn er auf ein Vers der Makellosigkeit (Allahs) stieß, pries/verherrlichte er Allah und erklärte Ihn für frei von jeglichen Unvollkommenheiten.
Und was im Pflichtgebet gültig ist, ist auch im freiwilligen Gebet gültig. Dies geschah während der Rezitation des Propheten ﷺ. Er rezitierte in einer einzigen Gebetsrak‘ah mehr als fünf Abschnitte des Qur’ān: Al-Baqarah, An-Nisā’ und Āl ‘Imrān – alle in einer einzigen Rak‘ah.
Jedes Mal, wenn er auf ein Vers der Barmherzigkeit stieß, bat er Allah (um Barmherzigkeit), und wenn er auf ein Vers der Strafe stieß, suchte er Zuflucht (bei Allah). Und wenn er auf ein Vers der Makellosigkeit (Allahs) stieß, pries/verherrlichte er Allah und erklärte Ihn für frei von jeglichen Unvollkommenheiten. Genauso verhält es sich für denjenigen, der hinter dem Imam betet.
Scheich Ṣāliḥ al-Luḥaidān, rahimahullah
Übersetzung: Khawer Malik